Pressemitteilungen • 30. November 2017
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit stellte die Leiterin der Beratungsstelle für Drogenprobleme den Sachstand zum Umgang mit Cannabis dar. Dabei wurde deutlich, dass das bundesweit gültige Betäubungsmittelgesetz nur eine sehr restriktive Handhabung zulässt. Das heißt jede*r, der beim Konsum von Cannabis erwischt wird, wird zunächst angeklagt. In NRW gibt es zwar die Möglichkeit solche Verfahren einzustellen, allerdings sind die Folgen für die oft jungen Menschen drastisch.
„Wir wollen den Konsum von Cannabis nicht verharmlosen, aber wir möchten auf eine Entkriminalisierung hinwirken, um jungen Menschen ihre Zukunftsperspektiven nicht zu verbauen“, erklärt Ilona Schäfer, gesundheitspolitische Sprecherin der...