Anfragen der Fraktion • 14. März 2018
Anfrage an den Ausschuss für Gleichstellung am 02.05.2018
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Sexuelle_Belaestigung
Sehr geehrte Frau Böth,
durch die #metoo-Debatte wurde das enorme Ausmaß sexueller Belästigung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen deutlich gemacht. Auch der öffentliche Dienst ist davon nicht ausgenommen.
Die sexuelle Belästigung von Bediensteten im öffentlichen Dienst fällt unter die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 2006).
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und für sie eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt schafft.
Im Falle einer sexuellen Belästigung...