Anfragen der Fraktion • 11. April 2012
Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 25.04.2012
Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: Antw Stoerfallurteil
Sehr geehrter Herr Müller,
der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Richtung weisenden Entscheidung am 15. September 2011 festgestellt, dass alle Städte und Gemeinden bei Bauanträgen zu prüfen haben, ob sich das Ansiedlungsvorhaben möglicherweise in einem kritischen Abstand zu Industrie- oder Gewerbebetrieben befindet, in denen in großen Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind.
Auch im sogenannten unbeplanten Innenbereich gem. § 34 des Baugesetzbuches würden die Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 der SEVESO-II-Richtlinie wirken.
Bislang war es gängige Praxis, dass in unbeplanten Bereichen die Abstandsvorgaben der...