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Nr. 38: GRÜNE: Petitionsausschuss des Landtages zweifelt an Baugenehmigung

11. Juli 2012

Durch eine Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfahren, warum der Petitionsausschuss des Landtages an der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für drei Landarbeiterwohnungen im Außenbereich am Fettenberger Weg zweifelt.

„Gebäude im Außenbereich dürfen nur im Ausnahmefall gebaut werden“, so Bettina Brücher, Vorsitzende des Umweltausschusses. „Beispielsweise sind Landwirte laut Baugesetzbuch privilegiert und können Erweiterungen ihres landwirtschaftlichen Betriebes ausführen. Der Petitionsausschuss des Landtages hat sich nun mit Wohngebäuden befasst, die am Fettenberger Weg ursprünglich für Landarbeiter errichtet worden sein sollen.“

Der Petitionsausschuss schließt sich jedoch einer Stellungnahme der Landesregierung NRW an, die die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung in Zweifel zieht.  Es sei nicht eindeutig festgestellt worden, dass die errichteten Gebäude allein vom  Betriebsleiter und von Landarbeitern als Wohnraum genutzt werden.

Eine Vermietung an Dritte werde durch die Baugenehmigung allerdings nicht gedeckt.

Die Anfrage im Wortlaut finden Sie hier.