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Unsere Artikel zum Thema Chancenaufenthaltsrecht

  • Anfragen der Fraktion • 9. April 2024
    Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Integrationsausschuss am 18.04.2024   Die Antwort finden Sie hier. Sehr geehrter Herr Twardowski, vor etwa einem Jahr trat eine Regelung in Kraft, wonach Geduldete, die sich zum Stichtag des 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre mit einer Duldung in Deutschland aufhielten, den sogenannten Chancen-Aufenthalt beantragen können. Durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis haben sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Für die Betroffenen ist eine Duldung mit weitgehenden Unsicherheiten über die Bleibemöglichkeit in Deutschland und vielfältigen Einschränkungen, etwa für eine Arbeitsaufnahme verbunden. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist daher eine wichtige Perspektive für einen sicheren Aufenthaltstitel....