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Chancenaufenthaltsrecht zur Beendung von Kettenduldungen

9. April 2024

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Integrationsausschuss am 18.04.2024  

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Twardowski,

vor etwa einem Jahr trat eine Regelung in Kraft, wonach Geduldete, die sich zum Stichtag des 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre mit einer Duldung in Deutschland aufhielten, den sogenannten Chancen-Aufenthalt beantragen können.

Durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis haben sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Für die Betroffenen ist eine Duldung mit weitgehenden Unsicherheiten über die Bleibemöglichkeit in Deutschland und vielfältigen Einschränkungen, etwa für eine Arbeitsaufnahme verbunden. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist daher eine wichtige Perspektive für einen sicheren Aufenthaltstitel. Der Mediendienst Integration berichtete in seiner Bilanz zu Beginn dieses Jahres, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht schon jetzt dazu beigetragen hat, „dass die Zahl der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Personen um rund 20 Prozent zurückgegangen ist.“ Jedoch zeigt eine Auswertung des Mediendienst Integration, dass in NRW die Anzahl der potenziell Begünstigten zu den gestellten und erteilten Anträgen im Verhältnis zu anderen Bundesländern niedriger ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen zur o.a. Sitzung:

  1. Konnte in der Zwischenzeit ein Controlling zur Erfassung der Eingänge von Anträgen bei der Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal aufgebaut werden? Wenn ja, bitten wir um die Angabe der genauen Anzahl der bereits gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 104c AufenthG sowie der Anzahl der bis zum 01.03. erteilten Aufenthaltserlaubnisse gem. § 104c AufenthG.
  2. Personen, die zunächst als statistisch „potenziell begünstigt“ (Erfüllung des fünfjährigen Aufenthalts in Deutschland) berücksichtigt werden, müssen nicht in jedem Fall tatsächlich antragsberechtigt sein. Hat die Verwaltung Kenntnis über Fälle, bei denen dies der Fall ist?
  3. Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg der Ansprache der Berechtigten und von Unterstützungsangeboten ein?

 

Mit freundlichen Grüßen

Anne Jebbari

Stadtverordnete