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Nr. 37: GRÜNE: Sozialpolitischer Kahlschlag im Entwurf des Bundeshaushaltes nicht hinnehmbar

10. August 2023

Seit einigen Wochen wehren sich im gesamten Bundesgebiet Freie Träger von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Kommunale Jobcenter, denn der Eingliederungstitel im SGB II soll im Bundeshaushalt um 500 Millionen Euro gekürzt werden. Dies hätte auch gravierende Auswirkungen auf die Arbeitsmarktintegration in Wuppertal.

Die GRÜNE Ratsfraktion hat gemeinsam mit SPD, CDU und DIE LINKE eine Resolution eingebracht, die zunächst im Sozialausschuss nächsten Dienstag, danach im Stadtrat diskutiert und beschlossen wird.

Im Kern geht es darum, dass die Politik nicht am falschen Ende sparen darf, deshalb müssen die Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration im bisherigen Umfang erhalten bleiben.

Marcel Gabriel-Simon, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:

„Die Folgen dieser geplanten Kürzung wären deutlich weniger Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt und damit weniger Chancen für die Betroffenen bzw. für den Sozialen Arbeitsmarkt generell. Es gäbe weniger Qualifizierungsmaßnahmen und insgesamt weniger Träger, die solche Maßnahmen anbieten. Zu befürchten ist damit zusammenhängend die Gefahr der Zerstörung gewachsener Strukturen, mit denen die Träger bislang immer sehr erfolgreich Qualifizierungsmaßnahmen angeboten haben. Umso mehr freut es uns, dass weite Teile der Wuppertaler Politik dies genauso sehen und wir zur kommenden Sitzung des Sozialausschusses und des Stadtrates eine breit getragene Resolution einbringen.

Cornelia Krieger, Stadtverordnete und Mitglied im Verwaltungsrat des Jobcenter Wuppertal, ergänzt:

„Die geplanten Kürzungsabsichten im Eingliederungstitel des SGB II kamen ohne Vorwarnung sehr überraschend. Sie sind aus unserer Sicht nicht durchdacht und mit heißer Nadel gestrickt und zeugen von Missachtung der guten Arbeit der kommunalen Jobcenter und der Maßnahmenträger.“

Neben den vorgenannten Kürzungsabsichten deutet sich ein weiterer Paradigmenwechsel an.

Die Beratung der U25-Leistungsbezieher*innen soll von den Jobcentern hin zu den Arbeitsagenturen wechseln.

„Die Jobcenter haben in der Vergangenheit bewiesen, dass Sie bei der Beratung der jungen Menschen, die oftmals mit einem vielfältigen Rucksack von Problemen, die weit über Themen der Berufsfindung und Arbeitsmarktintegration hinaus gehen, eine hohe Kompetenz mitbringen und eine gute zielgruppengemäße Ansprache gefunden haben. Wenn jetzt aus rein fiskalischen Gründen die Finanzierung der Betreuung vom steuerfinanzierten SGB II ins beitragsfinanzierte SGB III vollzogen wird, darf dies nicht zu Lasten der Leistungsbezieher*innen gehen. Wir halten Unterstützung aus einer Hand weiterhin für den richtigen Weg und sprechen uns deswegen für den Verbleib der U25-Betreuung bei den kommunalen Jobcentern aus,“ so Marcel Gabriel-Simon abschließend.

 

 

Den Antrag im Wortlaut finden Sie hier.