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Nr. 48: Durch effektiven Lärmschutz die Gesundheit der Bürger*innen in Wuppertal schützen

27. August 2020

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE zum Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde im Verkehrsausschuss und in fast allen Bezirksvertretungen beschlossen.

Anja Liebert, Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Den Gremien wurde vor der Sommerpause der Entwurf des dritten Lärmaktionsplanes vorgelegt. Darüber hinaus wurde kurz nach den Sommerferien ein Online-Seminar durchgeführt, an dem sich u.a. die Bezirksvertreter*innen und interessierte Bürger*innen beteiligen konnten. Mit dem gemeinsamen Antrag möchten wir jetzt erreichen, dass die tatsächliche Lärmbelastung in Wuppertal dargestellt und verringert wird. Wir möchten zum einen wissen, wie sich die Maßnahmen der letzten Lärmaktionspläne konkret ausgewirkt haben. Wo in Wuppertal ist es leiser geworden, wo lauter? Ganz wichtig ist uns, dass die zugrunde gelegten Grenzwerte die tatsächliche Lärmbelastung darstellen. Daher wurde nun beschlossen, dass diese sich nach der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und des Umweltbundesamtes richten müssen, die Auslösewerte von 65 Dezibel tagsüber und von 55 Dezibel nachts empfehlen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes geht von Werten 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts aus. Werden die niedrigeren Auslösewerte zu Grunde gelegt, sind aber mehr als doppelt so viele Wuppertaler*innen von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen. Ein anderer wichtiger Ansatz des Lärmaktionsplans ist die Ausweisung von ruhigen Gebieten. Diese müssen klar definiert und vor neuer Lärmbelastung geschützt werden.“

Hans-Jörg Herhausen und Ludger Kineke, Fraktionsvorsitzende der CDU:
„Ganz wichtig ist auch eine Lärmreduzierung im Rahmen der Sanierung der A 46. Beispielsweise müssen an den Talbrücken im Bereich des Autobahnkreuzes Sonnborn geeignete Lärmschutzwände eingeplant werden. Der Bund hat die A 46 mittlerweile als wichtige Kontinentalverbindung eingestuft. Der zunehmenden Lärmbelastung durch das steigende Verkehrsaufkommen muss jetzt mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden. Daher wurde die Stadtverwaltung beauftragt, sich auf Landes- und Bundesebene energisch für die Reduzierung der Lärmbelastung einzusetzen.

Im Zuge des Ausbaus der L 419 ist es erforderlich, dass Lärmschutz für alle betroffenen Wohngebiete vorgesehen wird, auch z.B. für die vorhandene und geplante Wohnbebauung am Boltenberg.

Die Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag unserer Fraktionen ist unbefriedigend. Es ist noch nicht einmal ein Appell an den Straßenbaulastträger enthalten, die niedrigen Werte anzustreben und entsprechende bauliche Maßnahmen zur ihrer Einhaltung vorzusehen. Wichtig ist, dass zur Verbesserung der Lebensqualität Lärmschutzmaßnahmen in allen besonders betroffenen Bereichen auch umgesetzt werden Deshalb muss die Verwaltung Maßnahmen konkretisieren und die Kosten dafür benennen. SPD und FDP liegt die Beeinträchtigung der Bürger durch Lärm offensichtlich nicht besonders am Herzen: In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr haben sie sich der Stimme enthalten.“

Den Antrag finden Sie hier.