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Wirksame Lärmaktionsplanung für die Gesundheit der Bürger*innen in Wuppertal
Ergänzungsantrag zur Drucks.-Nr.: VO/0420/20, Lärmaktionsplan

3. August 2020

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU,  Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Freie Wähler zur Sitzung der BV Uellendahl-Katernberg am 13.08.2020, der BV Heckinghausen am 18.08.2020, der BV Ronsdorf am 18.08.2020, der BV Cronenberg am 19.08.2020, der BV Vohwinkel am 19.08.2020, dem Ausschuss für Verkehr am 20.08.2020, dem Ausschuss für Umwelt am 25.08.2020, der BV Barmen am 25.08.2020, der BV Langerfeld-Beyenburg am 25.08.2020, der BV Elberfeld am 26.08.2020 und der BV Elberfeld-West am 26.08.2020

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Bezirksbürgermeister*innen, sehr geehrter Herr Dittgen, sehr geehrte Frau Brücher,

 

die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE beantragen, die Mitglieder der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Umwelt und des Ausschusses für Verkehr mögen beschließen:

1. Die Verwaltung legt im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes (LAP III) eine Übersicht über die Entwicklung der Lärmbelastung in Wuppertal im Zeitraum der Umsetzung der Lärmaktionspläne I bis III vor. Dargestellt werden soll, an welchen Streckenabschnitten der Straßen Lärmreduzierungen erreicht werden konnten und an welche Streckenabschnitten eine Zunahme des Lärms verzeichnet wurde.

2. Für die Lärmaktionsplanung der Stufe III werden die von der WHO empfohlenen Schwellenwerte ganztags von LDEN ≥ 65 dB(A) und L Night ≥ 55 dB(A) zugrunde gelegt.

3. Die langen Talbrücken der A46 im Autobahnkreuz Sonnborn müssen nach Neubau in der Lage sein, geeignete Lärmschutzwände nach Osten und Westen zu tragen, damit erhebliche Lärmbelästigungen vermieden werden (sog. mittelfristiges Umwelthandlungsziel des UBA).

4. Die Bypassfunktion der Südtangente muss realistisch in einer Verkehrsanalyse erfasst werden, damit ein adäquater Lärmschutz für die Bebauungsgebiete 616/ und 616/2 (mit mehr als 100 neu vorgesehenen  Wohneinheiten in unmittelbarer Nähe zur L418)  konzipert und realisiert werden kann.

5. Bei der Ausweisung der ruhigen Gebiete wird weiterhin ein Schwellenwert von 50 dB(A) zugrunde gelegt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den zuständigen Straßenbaulastträgern der Bundesautobahnen sowie der Bundes- und Landesstraßen für eine Reduzierung der Lärmbelästigung einzusetzen.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der im LAP empfohlenen Maßnahmen der 1. Priorität zu konkretisieren und die Kosten dafür abzuschätzen.

Begründung:
Nachdem das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2005 in Kraft getreten ist, liegt in Wuppertal nun der 3. Entwurf des Lärmaktionsplanes vor.

Mit der  Lärmaktionsplanung wird das Ziel verfolgt, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Wuppertal zu erhöhen. An vielen Lärm-Hotspots in Wuppertal sind die Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsgefährdend. Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Verkehr. Laut Ausführungen im Entwurf des LAP III sind im Vergleich zu den LAPs I und II neue Lärmbrennpunkte dazu gekommen.

Im Rahmen der Lärmaktionspläne I und II wurden bereits Maßnahmen benannt und umgesetzt, die die Lärmbelastungen reduzieren sollen. (Lärmschutzmaßnahmen an der A46, an der A 1, Verbesserungen beim Betrieb der Schwebebahn, Tempo 30, Lärmsanierung von Straßen)

Wichtig ist die Darstellung, an welchen Standorten die Maßnahmen gegriffen haben und wo eine Lärmreduzierung konkret gemessen werden konnte.

Seit Inkrafttreten der EG-Richtlinie und Erstellung der Lärmaktionsplanung werden in Wuppertal aufgrund des Erlasses des Landes aus dem Jahr 2008 Auslösewerte ganztags von LDen  > 70 dB (A) und in den Nachtstunden LNight  > 60 dB(A) zugrunde gelegt. Diese entsprechen nicht mehr der aktuellen Empfehlungen der WHO und des Umweltbundesamtes (UBA), die  Auslösewerte von LDEN ≥ 65 dB(A) und L Night ≥ 55 dB(A) benennen. Aktuell werden vom Bund Werte von 57/67 als Sanierungswerte verwendet, auch das Land Bayern legt diese Werte zugrunde. Die höheren Schwellenwerte  beeinträchtigen die Gesundheit  der Betroffenen. Lärm aktiviert das autonome Nervensystem und das hormonelle System und führt zu chronischen Gesundheitsbelastungen: Veränderungen des Blutdrucks, der Herzfrequenz und anderer Kreislauffaktoren

Ziel  eines kommunalen Lärmaktionsplanes  sollte  sein, dauerhafte Lärmbelastungen zu vermeiden.

Von den höheren Auslösewerten sind in Wuppertal 14.200 Menschen in ihren Wohnungen betroffen. Werden die niedrigeren –  von WHO und UBA empfohlenen Werte zugrunde gelegt –  erhöht sich die Anzahl der Betroffenen auf ca. 50.000, darunter auch die Anwohner*innen der A 46 und entlang der Eisenbahnverkehrsstrecke.

Insbesondere die enorme  Dauer-Lärmbelastung der Autobahn A46 schränkt  in Wuppertal die Wohnqualität und somit die  Lebensqualität   der dort lebenden Bevölkerung  erheblich ein.

Die Ertüchtigung und Sanierung der A1 und A46 bietet die Gelegenheit, die Lärmbelastung der Autobahn für Wuppertal einzudämmen. Diese Chance muss genutzt werden, da sich sonst der entlang der A 46 verlaufende Bereich langfristig städtebaulich und sozial sehr negativ entwickeln kann.

Bei der Ausweisung von ruhigen Gebieten sollte der Schwellenwert nicht heraufgesetzt werden, da dies die tatsächliche Lärm-Situation relativiert und eine höhere Lärmbelastung toleriert.

Die Stadt Wuppertal muss ihm Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass so viele Bürger*innen wie möglich vor gesundheitsschädlichem Lärm bewahrt werden.

Dabei ist es wichtig, diesen Lärmschutz auch gegenüber den Interessen des Landes und des Bundes im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahnen und der Bundes- und Landesstraßen sowie gegenüber dem Eisenbahnbundesamt durchzusetzen.

Außerdem sollen die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte bei allen aktuellen und zukünftigen Planungen berücksichtigt werden, um weitere Vertragsverletzungsverfahren für das Land und den Bund zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jörg Herhausen        Ludger Kineke
Fraktionsvorsitzender        Fraktionsvorsitzender

Anja Liebert                      Marc Schulz
Fraktionsvorsitzende        Bürgermeister

Susanne Herhaus             Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende        Fraktionsvorsitzender