Verwaltungsaufwand für die technische Umsetzung des neuen Betreuungsgeldes
Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 15.07.2013
Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: AntwBetreuung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum 1. August 2013 tritt nicht allein der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in Kraft, es erfolgt auch die Einführung des Betreuungsgeldes. Da das Betreuungsgeld in Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes geregelt ist, soll das Verwaltungsverfahren zum Betreuungsgeld analog zum Elterngeld geregelt werden.
Dies bedeutet für die Elterngeldstellen in Wuppertal, dass womöglich eine hohe Zahl an Anträgen auf Betreuungsgeld gestellt wird.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Mit welchen Antragszahlen rechnet die Verwaltung für die Stadt Wuppertal?
- Welche Personalmaßnahmen sind angesichts einer womöglich hohen Zahl an Antragstellerinnen und Antragstellern notwendig bezüglich
a) zusätzlicher Stellen
b) Schulungsmaßnahmenc) Urlaubssperren (der Start des Betreuungsgeldes ist zu Beginn der Sommerferien) - Mit welchen Kosten für den Verwaltungsaufwand wird gerechnet?
- Durch welche Maßnahmen unterstützt der Bund die Stadt Wuppertal bei der Umsetzung des Betreuungsgeldes
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzende
Paul Yves Rametter
Stadtverordneter