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Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

11. März 2025

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025 und an den Ausschuss für Umwelt am 26.03.2025

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Ugurman,

sehr geehrter Herr Christenn,

zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (§§ 47a – 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG) sind nicht nur Maßnahmen über Lärmaktionspläne aufzustellen und umzusetzen, sondern auch kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu ergänzen.

Umgebungslärm stellt eine erhebliche Belastung für die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger dar. Die EG-Richtlinie verpflichtet die Kommunen dazu, Lärmaktionspläne nicht nur zu erstellen, sondern auch ihre Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz, zur Stadtentwicklung und zur Steigerung der Lebensqualität.

Insbesondere in einer Stadt wie Wuppertal, die von dichten Verkehrsachsen geprägt ist, sind wirksame Lärmschutzmaßnahmen essenziell. Angesichts der angespannten Haushaltslage stellt sich zudem die Frage nach wirtschaftlich tragfähigen Alternativen, um dennoch eine spürbare Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Zudem ist es wichtig zu klären, welche Konsequenzen drohen, falls die Stadt ihre Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt. Ruhige Gebiete sind Bereiche, die im Lärmaktionsplan identifiziert und geschützt werden, um die Lärmbelastung zu minimieren und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen zur o.a. Sitzung:

  1. Aktueller Stand der Umsetzung
    • Wie ist der aktuelle Stand, um die Ziele des Lärmaktionsplans zu erreichen?
    • Wie ist die Wirkung der bisher umgesetzten Maßnahmen zu bewerten?
    • Welche Ziele konnten bislang nicht erreicht werden? Welche Hindernisse stehen dem im Weg?
  2. Zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung
    • Welche weiteren Maßnahmen, über die bereits im Ausschuss für Umwelt (Sitzung vom 05.02.2025) bekannten hinaus, sind in Wuppertal möglich, um die Ziele des Lärmaktionsplans zu erreichen?
  3. Maßnahmen für Hauptverkehrsstraßen
    • Welche zusätzlichen Maßnahmen sind speziell für die Hauptverkehrsstraßen und Lärmknotenpunkte vorgesehen?
    • Welche Maßnahmen sind unter welchen Voraussetzungen geeignet?
  4. Priorisierung von Maßnahmen angesichts der Haushaltslage
    • Sind aufgrund der angespannten Haushaltslage kostengünstigere Maßnahmen wie die Ausweitung von Tempo-30-Zonen anstelle von Flüsterasphalt eine sinnvolle Alternative?
  5. Mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Vorgaben
    • Muss die Stadt Wuppertal mit Konsequenzen rechnen, falls die vorgeschriebenen Ziele nicht erreicht werden?
    • Falls ja, welche Konsequenzen sind der Verwaltung bekannt?
    • Welche finanziellen Risken könnte dadurch für die Stadt entstehen?
  6. Erhalt und Ausweitung von ruhigen Gebieten
    • Plant die Stadt Wuppertal durch Identifizierung und Festlegung weitere ruhige Gebiete im Lärmaktionsplan?
    • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs-, Stadt-, Umwelt-, Grünflächen- und Bauleitplanung sowie die interkommunale Abstimmung beim Schutz ruhiger Gebiete in Wuppertal?

 

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Krieger                                             Timo Schmidt

Umweltpolitische Sprecherin                         Verkehrspolitischer Sprecher