Pressemitteilungen • 31. Dezember 2021
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Klagen gegen das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Halde Osterholz abgewiesen. Damit endet das juristische Tauziehen um das Waldstück im Westen Wuppertals und mit einer Rodung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Ulrich T. Christenn, GRÜNER Stadtrat vom Brill-Arrenberg, Vorsitzender des Umweltausschusses, nimmt für die GRÜNE-Stadtratsfraktion dazu Stellung:
„Die rechtliche Beurteilung ist nun klar und eindeutig. Und dennoch ist es schmerzhaft zu sehen, das nach geltendem deutschem Recht für das Aufschütten von unbelastetem Abraum eher ein Wald abgeholzt werden darf, als dass alternativ das Material in Gruben in der Nachbarschaft verfüllt werden kann.
In den sog. Osterholz-Gesprächen hat es...