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Unsere Artikel zum Thema Ausschuss für Verkehr

  • Anfragen der Fraktion • 18. März 2025
    Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025 Sehr geehrter Herr Ugurman, einer der meistdiskutierten Streckenabschnitte bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ist der Bereich B7 zwischen Vohwinkel und Oberbarmen als Talachsenradweg. Laut gerichtlichem Vergleich im April 2020 ist die Stadt Wuppertal beauftragt worden, konkrete Aussagen zu dieser Radverkehrsführung entlang der Talachse, als Handlungsachse 6 des Radverkehrskonzeptes, zu treffen. Im Juni 2020 hat der Verkehrsausschuss die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der B7 zwischen Bembergstraße und Haspeler Straße als Grundsatzbeschluss für Handlungsachse 6 (Abschnitt H) beschlossen. Im September 2024 wurden beidseitige Radfahrstreifen zwischen der Brücke Kluse und der...
  • Anträge der Fraktion • 18. März 2025
    Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025 Sehr geehrter Herr Ugurman, die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal beantragen, der Ausschuss für Verkehr möge beschließen: Die Verwaltung prüft, ob bei Gehwegüberfahrten anstatt der derzeit üblichen generellen Abschrägung des gesamten Gehweges die neuen Schrägborsteine verwendet werden können, wie sie z.B. bei der Umgestaltung der Straße Unterdörnen verwendet wurden. Insbesondere soll eine Stellungnahme der Verwaltung zu Kosten, Nutzen, Vor- und Nachteilen der Schrägbordsteine, auch im Hinblick auf Entwässerung, vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für...
  • Anträge der Fraktion • 18. März 2025
    Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025  Sehr geehrter Herr Ugurman, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal beantragen, dass die Gebühren für das Bewohnerparken an die aktuellen Möglichkeiten und Besonderheiten angepasst werden. Dabei sollen die Gebühren künftig nach Fahrzeuglängen gestaffelt werden. Dementsprechend soll für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 4,1 m die Gebühr künftig 40 € pa. betragen. Bei einer Fahrzeuglänge von über 4,1 m soll eine Gebühr 70 € pa erhoben werden und bei Fahrzeugen die länger als 4,7 m sind, soll eine Bewohnerparkgebühr...