Nr. 43: Wuppertal erreicht Klimaschutz-Ziel nicht? Selber schuld!
"Denn Energieeffizienz und Solarenergienutzung sind aufgrund der rechtlichen Bedingungen der bestehenden Bauleitplanung durch die Kommunen selbst zu regeln."
Als das Baugesetzbuch im Jahr 2004 novelliert wurde, sind erstmalig der Klimaschutz im Allgemeinen und der Einsatz von erneuerbaren Energien darin aufgenommen worden. Daher können Kommunen heute die Installation von Solaranlagen und bauliche Vorkehrungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der Bauleitplanung vorschreiben. Die Zulässigkeit anderer Festlegungen, wie Wärmeschutzstandards oder Zielwerte für CO2-Minderungen, ist allerdings strittig.
Außerdem sind rechtlich alle klimaschutzbezogenen Darstellungen in Flächennutzungsplänen unstrittig, die in Bebauungspläne umgesetzt werden können. Darüber hinaus kann und wird durch städtebauliche Verträge erheblich mehr geregelt als mit Bebauungsplänen möglich ist.
"Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen für alle wahrnehmbar und es muss langfristig wirksam gegen gesteuert werden. Daher sollte auch im Rahmen der Bauleitplanung das globale Klima geschützt werden", so Liebert abschließend.
Die GRÜNEN werden mit einer entsprechenden Ratsinitiative die Verwaltung bitten, alle denkbaren Wege zu prüfen und auszunutzen, um dem Klimawandel über die Bauleitplanung gegen zu wirken.