Nr. 57: Wohnbauflächen – Entscheidung erst nach Vorlage des Gutachtens fällen!
Die Stellungnahme der Stadt Wuppertal zur Änderung des Regionalplans im Regierungsbezirk Düsseldorf war Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 12.09.2019.
Bei der aktuell eingebrachten Verwaltungsvorlage handelt es sich um eine Bewertung von potentiellen Wohnbauflächen in unserer Stadt. Dabei ist nach Ansicht der CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Jörg Herhausen und Ludger Kineke von Anfang an nicht alles „rund gelaufen“:
„An der in der gestrigen Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung diskutierten Vorlage bestehen jetzt große Zweifel, was ihre Belastbarkeit angeht. Diese Zweifel sehen wir u.a. bestätigt in der Reaktion der Verwaltung selbst. So ist der zuständige Beigeordnete Frank Meyer in der Sitzung von einer im Hinblick auf eine noch als für Wohnbebauung gut geeignet bezeichnete Fläche der eigenen Verwaltungsvorlage abgerückt. Wer sagt uns eigentlich, dass das an anderer Stelle dieser Stadt nicht genauso der Fall sein könnte?
Ein Gutachten über die Eignung der Flächen will die Verwaltung nach eigenem Bekunden erst im Dezember (!) dem Ausschuss vorlegen. Aktuell gibt es nur einen Sachstandsbericht. Wir wollen jetzt von der Verwaltung wissen, was Sache ist, und plädieren für eine Vertagung: Vor diesem Hintergrund sehen wir keine seriöse und verlässliche Grundlage, um in der nächsten Ratssitzung zu beschließen.“
Die Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Liebert und Marc Schulz ergänzen:
„Für uns stellen sich auch zahlreiche offene Fragen: Das in Auftrag gegebene begleitende Gutachten zum Konzept ‚Neue Wohnbauflächen in Wuppertal‘ liegt noch nicht vor. Daher können wir die Vorlage auch nicht beschließen, die Verwaltung hat sich damit im Stadtentwicklungsausschuss selbst diskreditiert. Beispielsweise hat sie die Ausweisung der Fläche südlich Rather Straße selbst infrage gestellt. Wir GRÜNE haben bei einigen Flächenausweisungen große Bedenken und wollen die Innenentwicklung klar vor die Außenentwicklung stellen. Es kann nicht sein, dass die Politik der Ausweisung von Flächen zustimmen soll, die aus ökologischen, topographischen oder anderen Gründen überhaupt nicht geeignet sind.“