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Nr. 29: Vom richtigen Umgang mit dem Sperrmüll – GRÜNE vor Ort

18. März 2004

Bei seiner Kernaussage will er allerdings bleiben:

"Gegen private Sachensucher, die sich Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände aus dem Sperrmüll fischen, soll kein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn sie an Ort und Stelle kein Chaos hinterlassen. Gegen "gewerbliche" Müllsammler, die den ganzen Abend im Kreis herum fahren, Kinder losschicken, um Sperrmüll zu bunkern, diesen dann aus den Müllbergen herausziehen und sich einen Dreck um den Rest scheren und teilweise wilde Kippen eröffnen, soll sehr wohl ein Ordnungsgeld erlassen werden. Die örtliche Abfallsatzung der Stadt Wuppertal, aber auch das entsprechende Landesgesetz lassen diese Unterscheidung aber nur schwer zu und müssen daraufhin überprüft und überarbeitet werden,"

so Lorenz Bahr anlässlich eines Sperrmüll-Rundganges in der Wuppertaler Nordstadt am 18.03.2004.

Nicht alle Abfälle, die in Haushalten entstehen, passen in die Restmülltonne. Deshalb bietet die Stadt Wuppertal an einem festgelegten Abholtag im Stadtteil eine zusätzliche Möglichkeit der Abfallentsorgung an: Sperrmüll. Dieser ist wie folgt definiert: Abfälle, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehältern oder Restabfallsäcken untergebracht werden, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren können. Zum Sperrmüll aus Haushalten zählen zum Beispiel: Betten, Matratzen, Möbel, Öfen, Radiatoren, Teppiche (gerollt), Holztüren ohne Glaseinsätze, Fahrräder etc.. Von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind u.a. Haushaltsabfälle, Altkleider, Papier oder schadstoffhaltige Abfälle.

"Bis heute stoßen wir in den entsprechenden Satzungen und Gesetzen auf unverständliche Grenzen, denn danach handelt in erster Linie ordnungswidrig, wer zur Abfuhr bereitgestellte Abfälle unberechtigt durchsucht oder wegnimmt. Meines Erachtens muss als ordnungswidrig nicht das Wegnehmen, sondern das Durchsuchen, das Zerreißen der Sperrmüllberge und Liegenlassen der Reste auf dem Gehweg eingestuft werden," so Lorenz Bahr. "Außerdem handelt ordnungswidrig auch, wer ´falschen´ Müll über den Sperrmüll entsorgt. Auch diese Ordnungswidrigkeit ist weiterhin mit einem Bußgeld zu belegen."

Die Folgen derart unverantwortlichen Handelns liegen später auf der Straße: Der Großteil der Abfälle, die über den Sperrmüll eingesammelt werden, wird in der Müllverbrennungsanlage verbrannt, anstatt einer sinnvollen anderen Nutzung zuführen zu können. Das ist keine Müllvermeidung.

Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit der privaten Haushalte, Wertstoffe über die aufgestellten Container zu entsorgen und an die "Schatzsucher", Müll- und Kleidersäcke auf nicht aufzureißen und den Inhalt auf dem Gehweg zu verstreuen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird einen Antrag mit folgenden Kernaussagen an die zuständigen Ratsgremien im Mai stellen:

1. Die BürgerInnen halten sich an die Vorschriften zur Sperrmüllabfuhr und vermeiden Müll, indem sie die bereits bestehenden Verwertungswege nutzen (Kartons in den Papiercontainer, Verpackungen in die gelbe Tonne, Restmüll in die graue Tonne, Altkleider in die städtischen Altkleidercontainer, zum Allgemeinen Hilfskreis, zur Diakonie, zum Kinderschutzbund, zu Kirchengemeinden usw., Schadstoffe zum Schadstoffmobil).

2. Die Stadt erstellt ein Konzept zur sinnvollen Verwertung von noch brauchbaren Möbeln und Altholz aus dem Sperrmüll. In diesem Zusammenhang prüft sie die Konzepte aus anderen Städten, die attraktive ´Gebrauchtmöbelmärkte´ unterhalten. Bestehende Angebote und deren Träger in Wuppertal sollen hierbei mit einbezogen werden.

3. Die Stadtverwaltung und die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) werden aufgefordert, ihre Abfallberatungen zu intensivieren.

4. Die Stadt prüft und formuliert für eine Überarbeitung der Abfallsatzung Vorschläge, die eine Unterscheidung von privaten und gewerblichen Müllsammlern insofern zulassen, als auf das Verursacherprinzip "Müll zerreißen und auf der Straße liegen lassen" und nicht auf das "Suchprinzip" abhebt.