Nr. 22: Schwarzer Tag für die kommunale Demokratie
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag heute die Abschaffung der Stichwahl bei der Oberbürgermeister-Wahl beschlossen. Damit wird bereits im kommenden Jahr die OB-Wahl ohne zweiten Wahlgang stattfinden. Der Wuppertaler Stadtrat hatte im Februar dieses Jahres mit den Stimmen der GRÜNEN Ratsfraktion eine Resolution beschlossen, mit der die Landesregierung aufgefordert wurde, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Zur Entscheidung von CDU und FDP, die Wahlmöglichkeiten in NRW einzuschränken, erklärt Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender:
„Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie. Mit der Abschaffung der Stichwahl nehmen CDU und FDP den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. Denn unser Bundesland wird nach dem Willen des Landesgesetzgebers künftig das einzige ohne zweiten Wahlgang bei Oberbürgermeisterwahlen sein.
Gerade Wuppertal bietet ein gutes Beispiel dafür, was das zukünftig bedeutet: bei der OB-Wahl 2015 lag der Amtsinhaber Peter Jung mit 37,5 Prozent knapp vor Andreas Mucke. In der Stichwahl zwei Wochen später setzte sich dann der im ersten Wahlgang unterlegene Andreas Mucke mit fast 60 Prozent gegen Jung durch, wobei Mucke fast 20.000 Stimmen mehr als im ersten Wahlgang erreichte. So wäre also ohne einen zweiten Wahlgang im Jahr 2015 nicht nur ein Kandidat mit deutlich geringeren Legitimation gewählt worden, sondern sogar ein Kandidat, für den sich eine übergroße Mehrheit bei der Wahl nicht ausgesprochen hatte. Der Verzicht auf die Stichwahl ist also keine Lappalie, sondern stellt eine Einschränkung des Wählerwillens dar, die wir für nicht akzeptabel halten. Auch hatten im Vorfeld dieser Entscheidung viele Rechtsexperten in der Anhörung des Landtages im Februar auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Das alles hat Schwarz-Gelb heute aber nicht beeindruckt. Insbesondere auch das Abstimmungsverhalten des Wuppertaler FDP-Abgeordneten Hafke, der heute in namentlicher Abstimmung für die Abschaffung stimmte, wirft Fragen auf, hatte er doch erst 2011 für die Wiedereinführung gestimmt. Aus meiner Sicht haben die Wuppertalerinnen und Wuppertalern hier eine inhaltliche Begründung verdient für dieses Wahlverhalten, das er bislang schuldig bleibt.
Wir begrüßen die Ankündigung der GRÜNEN Landtagsfraktion, eine Prüfung vor dem Landesverfassungsgerichtshof NRW herbeiführen zu wollen, und hoffen, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Stichwahl noch rechtzeitig stoppt.“