Nr. 74: Politische Wahlbeamte sollen Nebeneinkünfte offen legen –
Um Hans Kremendahl und der SPD in der Wuppertaler Öffentlichkeit weiteren Schaden zu zufügen, fordert die CDU die Offenlegung der Nebeneinkünfte des mittlerweile vom Dienst suspendierten Wuppertaler Oberbürgermeisters und kündigt eine entsprechende Anfrage zur nächsten Ratssitzung an.
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN forderten eben genau diese Offenlegung der Nebeneinkünfte politischer Wahlbeamte in Wuppertal im Rahmen des in den Rat der Stadt eingebrachten "Anti-Korruptionspaketes" und erhielten dafür heftigen Widerspruch und Schelte unter anderem von der CDU. Selbst der mündlich vorgetragenen Aufforderung, mit dem von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN eingebrachten Antragspaket fair und sachlich sowie zur Wiedergewinnung von Vertrauen in Politik und Verwaltung gemeinsam und offensiv umzugehen, mochte sich die CDU nicht anschließen.
Nun vollzieht die Wuppertaler CDU eine parteiinterne 180 Grad Wende: Stellt sie sich im Zusammenhang mit der sogenannten "Hunzinger-Affäre" bundesweit eben genau gegen diese von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN formulierte Forderung, versucht sie in Wuppertal politisches Kapital aus einer Offenlegung der Nebenverdienste politischer Wahlbeamter zu ziehen.
Peter Vorsteher, Fraktionssprecher der bündnisgrünen Ratsfraktion, kommentiert: "Die CDU argumentiert gerade so, wie sie es braucht, und lässt in Sachen Anti-Korruption keine Linie erkennen. Wir glauben, dass dieses Wahlkampfspektakel der CDU dem Misstrauensvorschuss gegenüber Politik und Verwaltung, insbesondere aber gegenüber der Wuppertaler CDU Vorschub leistet. Für uns ist es selbstverständlich, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung alle Nebenverdienste, die sie im Rahmen ihrer Dienstausübung erhalten, dem Arbeitgeber anzeigen und auszahlen. Das gilt gerade für alle Beigeordneten und den Oberbürgermeister in ihrer Vorbildfunktion. Wir fragen die CDU, warum sie ihre Forderung zur Offenlegung der Nebenverdienste nur an den SPD-Oberbürgermeister und nicht an die Beigeordneten aller Parteien richtet?"
Hintergrund: Die Einkünfte der politischen Wahlbeamten in den Städten und Kreisen sind in der Gemeindeordnung von NRW abschließend nach der Bevölkerungsgröße geregelt und einzusehen.