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Nr. 85: Mobilfunk:

5. September 2002

Das OVG Münster hat am 9.Juli 2002 ein Urteil gefällt, wonach eine Mobilfunkanlage auf einem Wohngebäude eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zu gewerblichen Zwecken darstellt, unabhängig von der Größe der Anlage.

Dieses Urteil reiht sich in eine Rechtsprechung ein in der für die Nutzungsänderung eines Gebäudes durch eine Mobilfunkanlage eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Damit wird die rechtliche Stellung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunknetze gestärkt. Sie sind daher nun verstärkt gefordert, sich bei der Planung von Mobilfunkstandorten zu engagieren, insbesondere um die Strahlenbelastung der Bevölkerung unter Vorsorgegesichtspunkten zu minimieren.

Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk

unter https://www.gruene.landtag.nrw.de/themen/ak1/mobilfunk/default.htm