Nr. 90: Kritische Fragen der GRÜNEN zum öffentlichen Gelöbnis im Rat
Hier die Anfrage im Wortlaut:
Am 5. September 2002 hat auf dem Laurentiusplatz auf Initiative der CDU ein öffentliches Gelöbnis der in Wuppertal stationierten Rekruten stattgefunden. In einem WDR-Interview, das am gleichen Abend in der Lokalzeit (WDR) ausgestrahlt worden ist, sagte der Bürgermeister, dass "nach dieser würdigen Veranstaltung" ihn die Kosten für dieses Gelöbnis "überhaupt nicht" interessieren. Ferner sagte er mit Blick auf die Gegendemonstranten: "Ich kann nicht verstehen, wie man gegen eine solche Veranstaltung sein kann. Wer sich jenseits der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stellt, der hat für mich in diesem Staat nichts zu suchen. Für mich ist das eine Veranstaltung, die jeder Bürger, der einen freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat akzeptiert, auch akzeptieren muss."
Die Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die GRÜNEN fragt deshalb:
1. Wie viele Teilnehmer haben das Gelöbnis insgesamt vor Ort verfolgt?
1.1 Wie viele Rekruten wurden vereidigt?
1.2 Wie viele Angehörige der Rekruten haben das Gelöbnis vor Ort verfolgt?
1.3 Wie viele interessierte BürgerInnen haben das Gelöbnis vor Ort verfolgt?
1.4 Wie viele Gegendemonstranten haben das Gelöbnis vor Ort verfolgt?
1.5 Wie viele Polizisten haben die Veranstaltung begleitet?
2. Welche Kosten hat das Gelöbnis insgesamt verursacht?
2.1 Welchen Anteil der Kosten trägt die Stadt Wuppertal insgesamt?
2.2 Aus welcher Haushaltsposition bzw. aus welchen Haushaltspositionen der Stadt
Wuppertal werden diese Kosten gedeckt?
2.3 Welche kommunalen Projekte können nun nicht umgesetzt werden, weil die Stadt
Wuppertal das öffentliche Gelöbnis teilfinanziert hat?
3. Welche Reaktionen sind von dem ortsansässigen Einzelhandel aufgrund der verpflichtenden frühen Schließzeit ihrer Geschäfte bekannt?
4. Sind sogenannte Ausschreitungen der Gegendemonstranten bekannt geworden, die gerichtlich verfolgt werden?
5. Glaubt die Stadtverwaltung Wuppertal bzw. der Rat der Stadt Wuppertal, repräsentiert
durch Bürgermeister Jung, daß die Gegner des öffentlichen Gelöbnisses ihren Protest jenseits des Grundgesetzes formulieren und damit gegen Grundrechte verstoßen?
6. Ist zukünftig auch daran gedacht, die Vereidigung von LehrerInnen, von Verwaltungsbeamten o.ä. öffentlich auf dem Laurentiusplatz zu zelebrieren?