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Nr. 66: Können Sie nicht oder wollen Sie nicht?

30. Juni 2003

Bereits am 6. Juni 2003 beantragten Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verbindliche Bauleitplanung in Wuppertal die Aufnahme eines eigenen Tagesordnungspunktes „Mobilfunkbasisstation Märkische Straße 5, Barmen“, die sich derzeit noch im verwaltungsinternen Genehmigungsverfahren befindet. Verbunden war der Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Bitte, dass die Verwaltung „eine beschlussreife Drucksache bezüglich der neuen Mobilfunkbasisstation in Barmen unter Berücksichtigung der Konsequenzen, die sich aus dem OVG-Urteil Münster ergeben“ dem Ausschuss zum Beschluss vorlegt.

Der Ausschussvorsitzende hat seine Arbeit getan und den Tagesordnungspunkt berücksichtigt; mit der Einladung zu der Sitzung am 8. Juli allerdings kündigt die Verwaltung an, dass die gewünschte Drucksache nach einem Monat Vorlaufzeit erst zur Sitzung als Tischvorlage eingebracht werden kann. Der gleiche Vorgang mit einer ähnlichen Vorlaufzeit wiederholt sich nun zur gleichen Sitzung im Zusammenhang mit einer neuen Mobilfunkstation in der Zeughausstraße.

„Mittlerweile müssen wir die Bauverwaltung öffentlich fragen, ob sie keine Transparenz in den Genehmigungsverfahren neuer Standorte für Mobilfunkanlagen in Wuppertal herstellen kann oder will,“ kommentiert der planungspolitische Sprecher der bündnisGRÜNEN Ratsfraktion, Lorenz Bahr.

„Die Verwaltung kündigt seit über einem Jahr eine Gesamtübersicht über die Standorte von Mobilfunkanlagen an. Sie ist mittlerweile verpflichtet, Mobilfunksendeanlagen zu genehmigen und sie ist seit dem OVG-Urteil darüber hinaus verpflichtet, mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Strahlungen, die von Mobilfunkanlagen unzweifelhaft ausgehen, im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Es muss doch innerhalb eines Monats möglich sein – auch zur Vorbereitung der

Ausschussmitglieder – fristgerecht Drucksachen zu erarbeiten,“ wundert sich Bahr abschließend.

Auf Widerspruch der bündnisGRÜNEN Ratsfraktion stößt allerdings die Geschwindigkeit, mit der die Verwaltung der Bürgerinitiative gegen Mobilfunksender im Wohngebiet Zeughausstraße mitteilen konnte, dass die Beantwortung einer Anfrage bzw. die Bitte um eine Prüfung auf der Grundlage des OVG-Urteils von zu genehmigenden Sendeanlagen, „sofern ein Verstoß gegen allgemeine baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird“ (Zitat Stadtverwaltung Wuppertal), einen Kostenrahmen je nach Arbeitsaufwand von 50,- bis 500,- Euro verursacht, den die Bürgerinitiative tragen muss.