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Nr. 10: Kinderrechte in der Landesverfassung verankert

27. Januar 2002

Damit haben Kinder und Jugendliche ein Grundrecht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die Würde und die Rechte des Kindes nehmen jetzt einen selbstverständlichen Platz neben denen der Erwachsenen ein.

Gabriele Mahnert, jugendpolitische Sprecherin der Wuppertaler Grünen:

"Ich freue mich sehr, dass die Rechte von Kindern nun endlich in Artikel 6 der Landesverfassung aufgenommen wurden. Wir werden uns weiter auf kommunaler Ebene für die Mitsprache und Mitentscheidung von Kindern und Jugendlichen stark machen.

Wir GRÜNEN setzen uns seit jeher dafür ein, wir haben uns zu Beginn dieser kommunalen Legislaturperiode nicht nur dafür eingesetzt, dass Bezirksjugendräte eingerichtet werden, sondern dass sie auch Stimmrecht in den Bezirken erhalten müssen; leider haben wir uns mit dieser Auffassung nicht durchsetzen können. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag lebendig werden und es auch bleiben."