Nr. 31: Kinder sind unsere Zukunft – und kein Störfaktor
Zur Diskussion um die zwischen dem Stadtverband der Kleingärten und der Stadt vereinbarte Neuregelung der Gartenordnung und den darin enthaltenen Einschränkungen für Spielgeräte erklärt Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender:
„Wir können die öffentlichen Irritationen um die neue Gartenordnung gut nachvollziehen. Kinderlärm ist nach aktueller Rechtsprechung keine Ruhestörung, sondern Ausdruck kindlicher Entfaltung und somit gesellschaftlich zu tolerieren. In vielen Fällen hat die Stadt diese Sichtweise in der Vergangenheit gegen teilweise heftigen Widerstand durchsetzen müssen als es zum Beispiel um die Errichtung von Spiel-, Bolzplätzen oder Kindergärten ging. Dabei stand und steht die Kinderfreundlichkeit in einer eng bebauten Stadt, in der der Bedarf an Spielflächen doppelt so hoch liegt wie der tatsächliche Bestand, an vorderster Stelle. Deswegen ist die Zustimmung der Stadt zu der Beschränkung von Spielmöglichkeiten in Kleingärten aus unserer Sicht ein Rückschritt.
Wir unterstellen dem Stadtverband ausdrücklich keine bewusste Kinder- und Familienfeindlichkeit. Gleichwohl ist es nicht verwunderlich, dass die Beschränkung als genau solche in der Öffentlichkeit aufgefasst wird. Wenn der Stadtverband zur Begründung seiner Haltung in den Medien auf das Bundeskleingartengesetz verweist, ist das nur ein Teil der Wahrheit. Der andere Teil ist, das Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder zu den Gründungsanlässen der Schrebergärten gehörte. Deshalb empfehlen wir den Vertretern des Verbandes dringend, den eingeschlagenen Weg noch einmal zu überdenken. Die im Bundeskleingartengesetz festgeschriebene Vorgabe, wonach nur ein gewisser Teil des Kleingarten-Grundstücks aus Rasen- oder Spielfläche bestehen kann und mindestens ein Drittel zum Obst- und Gemüseanbau dienen soll, ist aus unserer Sicht eine ausreichende Begrenzung, auch um Ferienpark-ähnliche Auswüchse in den Gärten zu verhindern, die aber dann auch für alle Gärten gelten sollte. Ansonsten sind aber natürlich gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz auf beiden Seiten immer noch die beste Strategie für eine gute Nachbarschaft und sollten einseitig ausgerichteten Verboten jederzeit vorgezogen werden.
Besonders überrascht uns aber, dass die Stadt diese Gartenordnung mit auf den Weg gebracht hat. Das passt aus unserer Sicht nicht mit der oft postulierten Kinderfreundlichkeit überein. Außerdem hätten wir erwartet, dass die politischen Gremien im Vorfeld über die geplanten Änderungen informiert worden wären. Deshalb haben wir eine Anfrage an den zuständigen Ausschuss für Umwelt formuliert, um aufzuklären, wie es zu dieser Zustimmung kommen konnte und wie sich das mit der im Grundsatz vertretenen Kinderfreundlichkeit der Stadt verträgt.“
Hier die Anfrage im Wortlaut:
Neue Gartenordnung der Stadt Wuppertal