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Nr. 65: Keine weitere Garantieerklärung für die WestLB – Kommunen nicht unverantwortlichen Risiken aussetzen

24. Juni 2009

Wir haben immer deutlich gemacht, dass angesichts der fehlenden Geschäftsmodelle für die Landesbanken nur eine Fusion der Institute eine Perspektive entwickeln könnte. Bereits 2007 hat die Regierung Rüttgers die Chance, eine Kooperation mit der baden-württembergischen Landesbank einzugehen, leichtfertig und aus reinem Prestigeinteresse verspielt. Jetzt müssen die Landschaftsverbände, aber vor allem die Kommunen das Fiasko bei der WestLB ausbaden.

Die beiden Sparkassenverbände und die Landschaftsverbände haben erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sehen, weitere Garantien für die WestLB zur Verfügung stellen zu können. Seitens der Bankenaufsicht wurde den Eigentümern deshalb in Aussicht gestellt, dass die Garantieerklärung nur als "Übergangslösung" dienen soll, bis eine Bundeslösung für die Landesbanken verabschiedet wird. Es wurde eine "Bad-Bank-Lösung" analog zu den Modellen, die bei Privatbanken wie der HRE und der Commerzbank zur Anwendung kamen, genannt. Diese Lösung sollte möglichst schon am 17. Juli durch den Bundesrat endgültig beschlossen werden. Wichtigster Punkt dabei wäre, dass die Eigentümer von der Haftung weitgehend entlastet werden und die eintretenden Verluste über 20 Jahre hinweg aus den Erlösen der Bank ausgleichen können.

Alle Signale, die bisher auf Bundesebene zu vernehmen sind, geben jedoch keinen Anlass zur Hoffnung.

Nun sollen die Eigentümer der Landesbanken mit einer so genannten 1:1-Haftung für alle Verluste unmittelbar haften. Damit wären die Kommunen unverantwortlichen Risiken ausgesetzt. Insbesondere aus diesem Grund lehnen wir die Zustimmung für die vorgeschlagene Garantieerklärung ab. Wir fordern eine Gleichbehandlung mit den Privatbanken, um eine weitere dramatische Erosion der kommunalen Finanzen zu verhindern."

Anlage: Anhörung der landschafts-, sowie Sparkassen- und Giroverbände in NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 10. Juni 2009 (2. Nachtragshaushalt)