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Nr. 66: Kein guter Tag für den Pflegestandort Wuppertal

2. November 2022

Schließung des Altenheimes in der St. Anna-Klinik kommt überraschend

Mit Erstaunen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am vergangenen Montag von der Schließung des Altenheimes an der Vogelsangstraße 106 erfahren. In den dortigen Räumlichkeiten der St. Anna-Klinik waren seit 2017 die Bewohner*innen des ehemaligen APH-Standortes Obere Lichtenplatzer Straße untergebracht.  Nachdem bereits der Neubau in Heckinghausen gescheitert war, schien die St. Anna Klinik eine dauerhafte Win-Win Lösung für die Bewohner*innen und den städtischen Eigenbetrieb zu sein. Nun aber sollen die 70 Bewohner*innen erneut umziehen und müssen sich wiederum an eine neue Umgebung gewöhnen.

Verena Gabriel, stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin im Betriebsausschusses APH und KIJU:
„Wieso wurde der Ausschuss am Freitag, den 21.10.2022, darüber nicht informiert? Was hat dazu geführt, dass sich innerhalb einer Woche die Lage so fundamental verändert hat? Diese Fragen bleiben auch im Brief der neuen Betriebsleitung unbeantwortet und müssen unbedingt geklärt werden. Auch wenn es tröstlich ist, dass durch die Schließung des Standortes keine Mitarbeiter*innen ihren Job verlieren, stellt sich die Frage, ob das nun angedachte Szenario nicht vermeidbar gewesen wäre. Bevor wir der Verwaltungsvorlage  in der kommenden Betriebsausschusssitzung zustimmen werden, möchten wir die offenen Fragen geklärt haben, denn die Entscheidung kam für uns überraschend.“

Marcel Gabriel-Simon, stellvertretender Ausschussvorsitzender des Betriebsausschusses APH und KIJU und sozialpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion ergänzt:
„Auch wenn die Aufgabe des Standortes in der St. Anna-Klinik für die Pflegebedarfsplanung der Stadt Wuppertal keine großen Auswirkungen darstellt, ist die Aufgabe des Standortes dahingehend kein gutes Zeichen. Viel bedenklicher ist allerdings, dass es zu keiner Einigung mit den „Cellitinnen“ bezüglich einer Renovierung des Gebäudeteils  gemäß der einzuhaltenden Vorschriften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz kam. Hier lässt aus unserer Sicht der in Wuppertal bekannte Krankenhausträger, jegliche Innovationskraft vermissen und bleibt Antworten schuldig, was mit der in seinem Eigentum befindlichen Liegenschaft mittelfristig passieren soll. Dauerhafte Leerstände in Gebäuden können nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Bei allem Verständnis für die wirtschaftlichen Erwägungen sowohl bei den Altenpflegeheimen (APH), als auch den Cellitinnen, ist dies kein guter Tag für den Gesundheits- und Pflegestandort Wuppertal.“