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Nr. 63: Kein Geschäft der laufenden Verwaltung!

4. Dezember 2020

Zur Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, der die Übertragung von Angelegenheiten, die  eigentlich einer Beschlussfassung durch den Rat unterliegen, an den Hauptausschuss ermöglicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Voraussetzung ist die Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite.

Ludger Kineke und Caroline Lünenschloss, Vorsitzende der CDU-Fraktion:
„Uns liegt daran, dass ein demokratisch gewähltes Gremium wichtige Entscheidungen trifft, die mit der bestehenden epidemischen Lage zusammenhängen. Das gilt vor allen Dingen für vom Krisenstab der Stadt erlassene Allgemeinverfügungen dann, wenn sie neben den landesweit vorgegebenen Corona-Maßnahmen zusätzliche und unter Umständen weitergehende Regelungen treffen. Einschränkungen, die auch von der Stadt Wuppertal für den privaten Bereich verhängt werden, können in besonderer Weise in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich unserer Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Solche Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein. Was geschieht, muss erforderlich, geeignet und angemessen sein. Grundrechtseingriffe sind kein ‚Geschäft der laufenden Verwaltung‘. Es muss sichergestellt sein, dass diese Entscheidungen durch ein legitimiertes Gremium des Rates getroffen werden.“

Yazgülü Zeybek und Paul Yves Ramette, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
„Wir wollen sicherstellen, dass nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Politik handlungsfähig bleibt und auch kurzfristig Vorschläge des Krisenstabes begleiten und beschließen kann. Dafür brauchen wir ein Gremium wie den Hauptausschuss, der sehr schnell einberufen und in Entscheidungsprozesse eingebunden werden kann. Angesichts immer neuer Maßnahmen halten wir es für unsere Aufgabe, dass die Entscheidungen transparent diskutiert und auch den Bürgerinnen und Bürgern nahegebracht werden. Mit unserem Antrag ermöglichen wir diese schnelle Entscheidungsfähigkeit über den Hauptausschuss.“