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Nr. 93: Jugendarbeit gesetzlich verankert “ klare Positionierung zugunsten der Jugend

6. Oktober 2004

"Nach gut einem Jahrzehnt der Diskussion und nach mehreren gescheiterten Versuchen ist es endlich gelungen: Die Jugendhilfe in NRW ist landesgesetzlich verankert. Damit haben wir eine Grundlage, auf der wir das breite Spektrum der Jugendhilfe-Einrichtungen in NRW aufbauen können. Außerdem erhöhen sich mit unserem Jugendfördergesetz ab dem Haushaltsjahr 2006 die Jugendfördermittel auf jährlich 96 Mio. Euro. Damit erreichen wir eine dauerhafte Absicherung der Jugendarbeit und stellen gleichzeitig sicher, dass aktuelle Entwicklungen und Innovationen in der Jugendarbeit gefördert werden können."

Eine Gesetzesinitiative aller Fraktionen im Landtag scheiterte an den unseriösen Finanzierungsvorschlägen der Opposition und an der fehlenden Bereitschaft der CDU, die Kommunen bei der Absicherung der Jugendarbeit mit ins Boot zu holen.

Im nächsten Jahr kommt es darauf an, trotz der Kürzungen im Landesjugendplan weiterhin eine gute und ausdifferenzierte Infrastruktur der Jugendeinrichtungen in NRW sicher zu stellen. Deshalb gewährleistet die Landesregierung für 2005 eine möglichst flexible Verwendung der Mittel im Landesjugendplan, so dass keine Stellen abgebaut werden müssen. In einem Entschließungsantrag bekräftigen die Regierungsfraktionen ihre Absicht, finanzielle Spielräume im nächsten Jahr zur Aufstockung des Landesjugendplans zu nutzen.

Paul Yves Ramette abschließend:

"Nun ist die Stadt Wuppertal gefordert: Wir brauchen auch hier eine gemeinsame Planung von Jugendhilfe und Schule und Sicherheit für unsere Jugendhilfe-Einrichtungen."