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Nr. 1: GRÜNE: WSW kann aufatmen

23. Juli 2003

Heute um 10:30 Uhr wurde bekannt gegeben, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Kommunale Beihilfen für Busse und Bahnen sind grundsätzlich nicht als staatliche Beihilfe zu bewerten, wenn das Unternehmen eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Das bedeutet für Wuppertal, dass die städtischen Finanzhilfen auch künftig nicht in Brüssel angemeldet und genehmigt werden müssen.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben damit konkret entschieden, dass die auch in Wuppertal übliche Praxis, den Betrieb von Bussen mit öffentlichen Mitteln zu fördern, vor den strengen Richtlinien der Europäischen Union Bestand hat.

Paul Yves Ramette, GRÜNER Stadtverordneter: "Bis heute herrschte Unsicherheit, ob es sich bei der Ko-Finanzierung des ÖPNV seitens der Stadt um Beihilfen handelt, die zwingend der europäischen Kommission in Brüssel angezeigt werden müssen. Eine Konsequenz für Wuppertal wäre, dass die Leistungen des ÖPNV zukünftig europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen und nicht mehr – wie bisher in Wuppertal üblich – direkt an die WSW vergeben werden. Am Beispiel England lässt sich ablesen, welche katastrophale Folgen die Privatisierung des Nahverkehrs für die NutzerInnen hatte. Mit trauriger Regelmäßigkeit kommt es dort wegen mangelnder Investitionen in die Sicherheit zu tödlichen Unfällen. Einen ÖPNV, der ein Sicherheitsrisiko darstellt, wünschen sich die WuppertalerInnen jedoch nicht. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht nun keine Gefahr, dass attraktive Buslinien von Privaten übernommen werden und die weniger frequentierten Linien mangels Rentierlichkeit ausgedünnt werden müssen."