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Nr. 46: GRÜNE: Transparenz dringend erforderlich – Phantom stürzt Wuppertal ins Chaos

6. Mai 2004

Peter Vorsteher, Fraktionssprecher:

"Dringender denn je muss nun rückhaltlos aufgeklärt werden, was eigentlich die sachliche Basis der immer neuen Knebelungen der Stadt Wuppertal ist. Wenn jetzt auch noch die Regionale durch den Regierungspräsidenten in Frage gestellt wird, können wir den Laden doch gleich dicht machen!"

Ausgangspunkt der Katastrophe ist ein Phantom, das nicht mit den Händen zu greifen ist: der Bericht des Landesrechnungshofes zur Vergabe der Schwebebahnfördermittel, der nach wie vor keinem Entscheidungsgremium, weder auf Landes- noch auf Kommunalebene, vorliegt.

Peter Vorsteher abschließend:

"Wir brauchen dringend klärende Informationen, damit die Stadt weiter arbeiten kann. Es ist für uns nicht akzeptabel, dass der Regierungspräsident dem demokratisch gewählten Rat der Stadt vorschreiben zu können meint, welche Regionaleprojekte durchgeführt werden oder nicht. Zumal hier Æ’pfel mit Birnen verglichen werden, denn der Schwebebahnausbau hat in der Sache nichts mit der Regionale 2006 zu tun, die die Stadt dringend als einzige Möglichkeit braucht, Stadtentwicklung überhaupt noch betreiben zu können. Anders ist der gerade in Wuppertal dringend notwendige Strukturwandel kaum zu stemmen. Wir erwarten klare Worte des Ministerpräsidenten, der ja wohl nicht zufällig mit dem gesamten Kabinett am Dienstag in Wuppertal tagen wird."

Aus diesen Erwägungen haben die GRÜNEN eine umfangreiche Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen gestellt, die wir anfügen:

Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungssteuerung am 12.05.2004, spätestens jedoch zum Rat der Stadt am 24.05.2004:

1. Wie lautet der Prüfauftrag, den der Landesrechnungshof zur Überprüfung des Schwebebahnausbaus den WSW erteilt hat?

2. Zu welchem Zeitpunkt konnte der Regierungspräsident und/oder der Verkehrsminister Kenntnis von der Tatsache erlangen, dass die Wuppertaler Stadtwerke den weiteren Ausbau der Schwebebahnstrecke ohne einen genehmigten Bewilligungsbescheid fortführen?

3. Ist der Regierungspräsident als Kommunalaufsicht gegen den Weiterbau der Schwebebahn ohne schriftlichen Bewilligungsbescheid schriftlich vorgegangen und hat er ein Bauende eingefordert?

4. Welches Vorstandsmitglied der WSW AG war seit 1995 für den Schwebebahnausbau zuständig?

5. Wann wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand darüber informiert, dass kein schriftlicher Bewilligungsbescheid für den weiteren Ausbau vorliegt?

6. Welches Datum trägt das Schreiben des Regierungspräsidenten, mit dem er den vorläufigen Baubeginn genehmigt hat?

7. Über welchen Zeitraum (Beginn – Ende), mit welchen Kosten wurde dann der weitere Ausbau bis zum Baustopp fortgesetzt?

8. Ist der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle Schritte ausführlich informiert worden?

Ist die Beteiligungsverwaltung ebenfalls umfangreich informiert worden?

9. Zu welchem Zeitpunkt, mit welcher Drucksachennummer wurden die Fraktionen, die nicht im Aufsichtsrat der WSW vertreten sind, im Ausschuss Beteiligungssteuerung informiert, dass ohne einen schriftlichen Bewilligungsbescheid der weitere Ausbau der Schwebebahn fortgeführt werden soll?