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Nr. 33: GRÜNE stellen Antrag auf Koordinierungsstelle für Bauanträge

17. März 2003

Für die GRÜNEN soll damit eine größt mögliche Transparenz hergestellt werden: vom Termin der Stellung von Bauanträgen über den aktuellen Bearbeitungsstand innerhalb der Verwaltung bis zur Genehmigung werden die politischen EntscheidungsträgerInnen monatlich informiert. Die GRÜNEN bezwecken damit eine kontrolliertere und schnellere Bearbeitung der Bauanträge.

Peter Vorsteher, Fraktionssprecher:

"Es ist kein Einzelfall, dass bauwillige Firmen über ein halbes Jahr hinweg immer wieder in der Verwaltung nachfragen müssen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand ihrer Anträge ist. Für die GRÜNEN ist zwingend notwendig, auf der Basis von Recht und Gesetz die Verfahren so zu beschleunigen, dass es keine unzumutbar langen Wartezeiten gibt. Um diesen Missstand zu beheben beziehen wir in unserem Antrag auch die politischen EntscheidungsträgerInnen ein."

Der Antrag im Wortlaut

Koordinierungsstelle für Bauanträge

Der Rat der Stadt möge beschließen:

1. In der Stadtverwaltung wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die beschleunigte Bearbeitung von Bauanträgen aus der Wirtschaft und von privaten BauträgerInnen zuständig ist.

2. Um eine Übersicht über den Stand und die Laufzeit der Bauanträge zu erhalten, wird ein Informationssystem analog dem RAMS (Ratsauftragsmanagementsystem) eingerichtet.

3. Jeden Monat wird den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses und anderen anzuhörenden Entscheidungsgremien ein aktueller Bericht vorgelegt, dem zu entnehmen ist, in welchen städtischen Ressorts oder bei welchen EntscheidungsträgerInnen, die zu Bauvorhaben angehört werden, die Bauanträge mit welcher Wartezeit liegen.

4. Das Ziel der Koordinierungsstelle ist es, mit größt möglicher Transparenz den aktuellen Stand der Bauanträge darzustellen, um ein kontrollierteres, schnelleres Bearbeiten der Bauanträge sicherzustellen.

5. Eine enge Kooperation mit der städtischen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft ist sicherzustellen.

6. Die Koordinierungsstelle wird haushaltsneutral eingerichtet.