Nr. 53: GRÜNE: SozialTicket wird als Regelangebot im gesamten VRR eingeführt
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) plant, 2013 das SozialTicket flächendeckend einzuführen.
Peter Vorsteher, Fraktionsvorsitzender und Mitglied in der Verbandsversammlung des VRR dazu:
„In der VRR-Präsidiumssitzung vom 03.09.2012 signalisierten die Fraktionssprecher von SPD/CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anlässlich eines Sachstandsberichtes der VRR-Verwaltung ihre Zustimmung zur Verankerung des SozialTickets als Regelangebot im VRR-Ticketsortiment zum jetzigen Preis von 29,90 €/monatlich.
Das ist gut so. Menschen mit geringen Einkünften wird damit mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihren Städten eingeräumt. Noch im Sommer 2011 hatten SPD-Fraktion im VRR und Verkehrsunternehmen wie die Wuppertaler Stadtwerke versucht, die Einführung des SozialTickets als zeitlich befristetes Modellprojekt zu verhindern. Umso erfreulicher ist der jetzige Sinneswandel der SPD-Fraktion im VRR. Auch die Wuppertaler Mitglieder in der VRR-Verbandsversammlung, Bernhard Simon (CDU) und Volker DIttgen (SPD) tragen die Einführung des Sozialtickets endlich mit.
Die in 2011 als Schreckgespenst an die Wand gemalten Verluste von bis zu 50 Mio. € jährlich haben sich nicht bewahrheitet. Wie jetzt die Evaluierung im Pilotraum für 2011 und 2012 zeigt, standen 8,2 Mio. € Wanderungsverlusten durch Tarifwechsel Einnahmen aus dem Landeshaushalt in Höhe von 13,2 Mio. € gegenüber. Damit standen faktisch mehr Mittel als verausgabt zur Verfügung.
Mit der Verankerung als Regelangebot geht eine wichtige Änderung einher. Künftig gilt das SozialTicket in kreisangehörigen Gemeinden im gesamten Landkreis. Wir hoffen, dass mit dieser Änderung mehr Menschen im ländlichen Raum als bisher als neue Nutzer des SozialTickets gewonnen werden können.
An einem SozialTicket für alle Tarifsegmente und Preisstufen halten wir fest. Die Mobilitätsansprüche von Menschen mit geringen Einkünften enden nicht an der Grenze der Preisstufe. Wir wollen als weiteren Schritt:
– das derzeitige SozialTicket als Abovariante für einen Preis von 27,00 €/monatlich
– und ein innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragbares SozialTicket als Abovariante für einen Preis von 33,00 €/monatlich
ab Frühjahr 2013 im VRR-Angebot verankern. Missbrauchsmöglichkeiten eines übertragbaren SozialTickets können durch Hinterlegung der Personendaten der Bedarfsgemeinschaft auf dem Chipträger des Tickets unterbunden werden. Wenn zudem die nicht verausgabten Landesgelder vom Haushaltsjahr 2012 in das Jahr 2013 übertragen werden (hieran arbeiten wir), müssten auch die letzten Bedenkenträger überzeugt werden können. Eine entsprechende Antwort der CDU-Fraktion im VRR steht noch aus.“