Nr. 66: GRÜNE: Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlasten
Gabriele Mahnert, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion:
"Integraler Bestandteil des Kompromisses zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war die Zusage, dass die Kreise, Städte und Gemeinden durch Bund und Länder bundesweit um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Das ist nun nicht mehr sicher. Um so mehr freuen wir uns, dass sich uns alle Wuppertaler Fraktionen angeschlossen haben und wir so gestärkt für die Interessen der Kommunen streiten können."
Anlage:
Der Antrag im Wortlaut
Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, WfW und der Linkspartei.PDS beantragen, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
Kommunen dürfen nicht die Verliererinnen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Landesregierung auf
ï sich im Rahmen des anstehenden Revisionsverfahrens zwischen Bund, Ländern und Kommunen aktiv im Interesse der Kommunen für die zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. Euro einzusetzen;
ï im Bundesrat keinem Gesetz zuzustimmen, welches zu finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen in NRW führt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wuppertal erwartet von der Bundesregierung, dass die zugesagte Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro tatsächlich erreicht wird. Mehrbelastungen für die Kommunen aufgrund der Hartz IV-Reform darf es nicht geben!
Integraler Bestandteil des Kompromisses zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war die Zusage, dass die Kreise, Städte und Gemeinden durch Bund und Länder bundesweit um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Nach dem Vermittlungs-Kompromiss vom 30. Juni 2004 sollte der Bund 29,1 Prozent der Unterkunfts- und Heizkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II übernehmen. Dies wurde vereinbart, als sich abzeichnete, dass sonst den Kommunen aus der Hartz IV-Reform erhebliche Mehrkosten entstünden. Die offene Frage, ob dieser Bundeszuschuss ausreicht, um die verabredete Entlastung zu erreichen, sollte durch ein Revisionsverfahren im Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden.
Noch vor Beginn der Revisionsgespräche, die für Ende Oktober 2005 angesetzt sind, hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" verabschiedet. Darin ist eine Absenkung des vereinbarten Anteils des Bundes ab 2005 auf nun 0 v.H. der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung vorgesehen. Trotz dieser Reduktion würden nach Ansicht der Bundesregierung die Kommunen vereinbarungsgemäß um 2,5 Mrd. Euro entlastet. Für den Bund würde die Absenkung des Anteils für das Jahr 2005 zu einer finanziellen Entlastung mindestens in Höhe des entsprechenden Haushaltsansatzes für das Jahr 2005 von 3,2 Mrd. Euro sowie die Vermeidung von Ausgaben in 2006 führen.
Sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorgelegten Form verabschiedet werden, sind noch in 2005 durch Rückzahlungen an den Bund für die Kommunen in NRW massive finanzielle Mehrbelastungen zu erwarten, die angesichts der ohnehin angespannten kommunalen Haushaltslage nicht zu verkraften wären. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in den Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände Mehrkosten für die Kommunen durch die Hartz IV-Reform abzeichnen.
Bei den Betroffenen wächst die Verunsicherung, da diese die Gefahr der Abwälzung etwaiger Mehrbelastungen durch die Kommunen befürchten.