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Nr. 42: GRÜNE Initiative erfolgreich:

7. Mai 2002

Das städtische Rechtsamt hat auf Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN geprüft, ob Bezirksvertretungen bei der Aufstellung von Werbetafeln gehört werden müssen und mitentscheiden dürfen. Das Ergebnis ist eindeutig: Bezirksvertretungen dürfen und sollen bei der Aufstellung der über 300 noch geplanten von insgesamt 400 Werbeanlagen der Firma Stroer im Wuppertaler Stadtgebiet mit entscheiden. Ausgenommen sind Fußgängerzonen, Bundes- und Landstraßen.

Die sind Sache des Rates.

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Auffassung des Wuppertaler Rechtsamtes. "Wir sind zu der gleichen Einschätzung gelangt," so der Fraktionssprecher Peter Vorsteher.

"Bei unserer Initiative geht es uns nicht darum, den Werbevertrag mit der Firma Stroer insgesamt in Frage zu stellen, wenn dazu auch viel zu sagen wäre," so der stadtentwicklungspolitische Sprecher der bündnisgrünen Ratsfraktion, Lorenz Bahr. "Insofern kann auch der Stadtkämmerer beruhigt sein, der um die städtische Einnahme bangt. Es geht uns vielmehr darum, ungeeignete Standorte gegen geeignete auszutauschen, an denen auch Kinderwagen und Rollstühle vorbei kommen."

Dass die übergroße Anzahl der Werbetafeln das Bild der Stadt nachhaltig und nicht zum Positiven hin beeinflusst, ist den GRÜNEN allerdings auch bekannt. Allein die Zahl der Werbeträger auf städtischem Grund zu reduzieren, hilft nicht, denn zu diesen Tafeln werden auf privatem Grund und Boden weitere gebaut, die sich dem städtischen Zugriff verweigern.

Hier ist es wichtig, auf die Firma Stroer dahingehend einzuwirken, "dass nicht mehr als 400 Tafeln insgesamt in Wuppertal aufgebaut werden, also eine Mengenreduzierung auf städtischem und privatem Grund freiwillig zu vereinbaren. Alles andere wäre geradezu aggressiv," so Lorenz Bahr abschließend.