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Nr. 51: GRÜNE: Hat Düsseldorfer Diesel-Urteil Auswirkungen auf die Luftreinhaltung in Wuppertal?

14. September 2016

Mit großem Interesse hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land NRW wegen der  Überschreitung der Stickstoffdioxid-Werte (NO2) u.a. in Düsseldorf geklagt und Recht bekommen. In Düsseldorf müssen nun Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als Hauptverursacher in hochbelasteten Straßen durchgesetzt werden.

„Auch in Wuppertal sind viele Straßen mit zu hohen Stickstoffdioxid-Werten belastet“, so Anja Liebert, Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin. „Ob es die Briller Straße, der Steinweg oder die Gathe sind, insgesamt sind laut des letzten Luftmessberichtes an 12 Messstationen erhöhte NO2-Werte gemessen worden. Daher muss auch die Stadt Wuppertal dafür sorgen, dass sich die Verkehrsbelastungen verringern. Es gibt durchaus Instrumente, die sich positiv auf die Luftqualität  in Wuppertal auswirken können. So hat die Stadt Moers aktuell eine Testphase für Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen gestartet. Wir werden die Ergebnisse und Erkenntnisse dieses Vorhabens aufmerksam verfolgen, denn Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen kann nicht nur die Emissionen reduzieren, sondern mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm mit sich bringen.

Seit langem fordern wir eine bessere Radverkehr-Infrastruktur und appellieren an die Verkehrsteilnehmer*innen auf  Bus und Bahn umzusteigen. Zur besseren Luftqualität würde natürlich auch die geplante Seilbahn als Alternative zu Bus und Auto auf die Südhöhen beitragen.“

„Es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, aber kein Grundrecht auf Verschmutzung der Luft“, so Bettina Brücher, Bürgermeisterin und Vorsitzende des Umweltausschusses. „Nicht nur die Belange der Verkehrsteilnehmer*innen müssen im Blickfeld stehen, sondern auch die der Anwohner*innen der stark belasteten Straßen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie forderte die Einhaltung der  NO2-Grenzwerte bereits bis 2010. Sie dient in erster Linie der menschlichen Gesundheit. Es ist erwiesen, dass betroffene Anwohner*innen öfters mit Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen zu kämpfen haben als Anwohner*innen in weniger belasteten Straßen. Da in Deutschland viele Städte die hohen NO2-Werte bisher nicht reduzieren konnten und von der  Bundesregierung keinerlei Initiative kommt, droht von Seiten der EU ein Vertragsverletzungsverfahren.“