Nr. 35: GRÜNE für sinnvolle Sperrmüllentsorgung
„Was für die einen wertloser Abfall ist, kann für andere durchaus noch einen Nutzen haben. Dies ist charakteristisch für unsere Wegwerfgesellschaft“, so Lorenz Bahr, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion und OB-Kandidat. „Wir halten es daher für falsch, Menschen, die sich brauchbare Sachen aus dem Sperrmüll holen, mit Bußgeldern zu belegen. Wir möchten aus der Not eine Tugend machen und eine Wiederverwertung von noch brauchbaren Möbeln und Altholz ermöglichen. Es würde doch Sinn machen, wenn sich soziale Einrichtungen in Wuppertal zusammentun und nach dem Beispiel anderer Städte einen attraktiven Gebrauchtmöbelmarkt eröffnen würden.“
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert jedoch auch, dass nicht diejenigen mit einem Bußgeld belegt werden, die brauchbare Dinge aus dem Sperrmüll entnehmen, sondern nur diejenigen, die Müll zerreißen und auf der Straße liegen lassen. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Abfallsatzung entsprechend geändert werden kann.
„Zu diesem ganzen Komplex gehört natürlich auch eine erweiterte Abfallberatung, denn vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht klar, welcher Müll zum Sperrmüll gehört und welcher nicht. Die Verwaltung und die AWG müssen noch intensiver darüber aufklären, dass z.B. Hausmüll, Altkleider sowie Verpackungen und Schadstoffe beim Sperrmüll nichts zu suchen haben, sondern in die entsprechenden Container gehören“, so Lorenz Bahr abschließend.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Konzept für eine sinnvolle Sperrmüllverwertung
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Umweltausschusses, des Ausschusses Schutz und Ordnung, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
Die Stadtverwaltung erstellt ein Sperrmüll-Konzept, das folgende Kriterien beinhaltet:
1. Angestrebt wird eine sinnvolle Verwertung von noch brauchbaren Möbeln und Altholz aus dem Sperrmüll unter Einbeziehung von Konzepten aus anderen Städten, die attraktive ´Gebrauchtmöbelmärkte´ unterhalten. Bei der Formulierung des neuen Konzeptes für Wuppertal sollen bestehende Angebote und deren Träger in Wuppertal zusammen mit den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen mit einbezogen werden.
2. Die Verwaltung prüft und formuliert für eine Überarbeitung der Abfallsatzung Vorschläge, die eine Reduzierung zulassen auf das Verursacherprinzip „Müll zerreißen und auf der Straße liegen lassen“ als Ordnungswidrigkeit. Der private Gebrauch von Sperrmüll soll zukünftig weitestgehend zugelassen werden und nicht weiter das „Suchprinzip“ zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden. Dabei ist zu prüfen, ob nicht der § 34, Punkt 16 der Abfallsatzung wie folgt geändert werden könnte: „…handelt ordnungswidrig, wer zur Abfuhr bereitgestellte Abfälle durchsucht und dabei die Abfälle als wilde Müllkippe hinterlässt.“
3. Zusammen mit der Stadtverwaltung soll die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) ihre Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel intensivieren, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker über Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und richtigen Entsorgung zu informieren, um Verhaltensänderungen zu bewirken. Zur Erreichung dieses Zieles sind ggf. personelle Ergänzungen bei der AWG erforderlich.
Das Ergebnis dieser Prüfung mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage soll in den beteiligten Gremien noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Begründung:
Viele BürgerInnen halten sich an die Vorschriften zur Sperrmüllabfuhr und vermeiden Müll, indem sie die bereits bestehenden Verwertungswege nutzen (Kartons in den Papiercontainer, Verpackungen in die gelbe Tonne, Restmüll in die graue Tonne, Altkleider in die städtischen Altkleidercontainer, zum Allgemeinen Hilfskreis, zur Diakonie, zum Kinderschutzbund, zu Kirchengemeinden usw., Schadstoffe zum Schadstoffmobil). Allerdings herrscht teilweise auch eine Verunsicherung darüber, wie Abfall richtig entsorgt wird. So werden z.B. zum Sperrmüll häufig Abfälle gestellt, für die andere Entsorgungs- oder Verwertungswege vorgeschrieben sind, z.B. Hausmüll und Altkleider in Säcken, Verpackungen und Schadstoffe. Dadurch werden einerseits individuelle Entsorgungskosten auf die Allgemeinheit verlagert und andererseits Menschen animiert, die Säcke nach Brauchbarem zu durchwühlen.
Zu Recht ist es nicht hinnehmbar, wenn professionelle und private Sachensucher den auf die Straße gestellten Sperrmüll durchwühlen und völlig verdreckte Bürgersteige hinterlassen. Es muss jedoch für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, aus dem bereitgestellten Sperrmüll brauchbare Gegenstände legal wegzunehmen, wenn sie den Sperrmüll dabei nicht zerfleddern.
Da der Spermüll zur Zeit überwiegend verbrannt wird, ist es außerdem sinnvoll, für die noch verwendbaren Möbel und Gegenstände sinnvollere Verwertungskonzepte zu finden.