Nr. 37: GRÜNE: Freisetzung von PCB beenden!
Die Stadt Wuppertal hat die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt darüber informiert, dass auch in Wuppertal erhöhte PCB-Werte gemessen wurden. Nachdem im Ennepe-Ruhr-Kreis im Umfeld eines Silikonkautschuk-verarbeitenden Betriebes PCB-Belastungen gefunden wurden, hat das Land NRW weitere Betriebe überprüft und im Rahmen dieser Ermittlungen festgestellt, dass auch die Coroplast Fritz Müller GmbH & Co.KG in Nächstebreck und Prysmian Kabel und Systeme GmbH in Ronsdorf von PCB-Emissionen betroffen sind.
Die Stadt Wuppertal hat Empfehlungen an die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben, in einem bestimmten Bereich in Nächstebreck vorsorglich kein Blattgemüse aus dem eigenen Garten zu verzehren. Auch die direkten Anwohner*innen des Betriebes in Ronsdorf sollten diese Empfehlung berücksichtigen.
„PCB ist ein gesundheitsgefährdender bzw. krebserregender Stoff, der seit mehr als 30 Jahren nicht mehr hergestellt oder in Umlauf gebracht werden darf. Leider ist er dennoch in der Umwelt vorhanden und kann von uns aufgenommen werden“, so Bettina Brücher, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt. Dass dieser Stoff aber offenbar unbeabsichtigt bei der Produktion von silikonhaltigen Waren entstehen kann und in die Umwelt gelangt ist eine neue Erkenntnis und erfordert schnellstmögliches Handeln. Erfreulicherweise sind Mitarbeiter*innen der Betriebe nicht von PCB-Belastungen betroffen. Unerfreulich aber ist, dass durch die Freisetzung von PCB in der Umwelt die Gesundheit der Anwohner*innen zusätzlich gefährdet ist, wenn beispielsweise selbstangebautes Blattgemüse in größeren Mengen verzehrt wird. Daher fordern wir die beiden Betriebe auf, die Produktion der silikonhaltigen Waren mit sofortiger Wirkung auf PCB-freie Verfahren umzustellen, der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu Liebe.“
Die zurzeit gültige Gesetzeslage verbietet nicht die Freisetzung von PCB in den silikonverarbeitenden Produktionsabläufen. Mittlerweile hat der Bundesrat diese Gesetzeslücke erkannt und mit einer Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) dafür gesorgt, dass die PCB-Freisetzung in silikonverarbeitenden Betrieben zukünftig vermieden werden muss. Dieser Verordnung muss der Bundestag noch zustimmen, wann sie in Kraft tritt, ist noch offen. Doch bereits jetzt mit Bekanntwerden der Emissionen muss das Vorsorgeprinzip gelten!
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Wuppertal.