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Nr. 20: GRÜNE fragen nach:

30. September 2003

In der heutigen Sitzung des Ausschusses Schutz und Ordnung stellt die GRÜNE Fraktion eine Anfrage zur Berufsfeuerwehr und zur Werksfeuerwehr der Firma Bayer.

Als fachkundige Unterstützerin konnte die GRÜNE Landtagsabgeordnete und langjährige Bayer-Betriebsrätin in Leverkusen, Marianne Hürten, gewonnen werden, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Pläne der Bayer AG, die Werkfeuerwehr in Elberfeld aufzugeben und die Aufgaben der Berufsfeuerwehr zu übertragen, dem Feuerschutzhilfegesetz NW widersprechen.

Der Text der Anfrage der bündnisGRÜNEN Ratsfraktion:

Anfang September erfuhr die Wuppertaler Bevölkerung erstmalig von den Plänen, dass die Berufsfeuerwehr der Stadt demnächst auch für den Schutz des Bayerwerkes zuständig sein soll. In diese Überlegungen wurde weder die Werksfeuerwehr, noch der Betriebsrat der Firma Bayer eingebunden.

Da bisher auch die Mitglieder des Ausschusses Schutz und Ordnung nicht informiert wurden, bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um einen Bericht und die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Gibt es Bemühungen seitens der Stadt, die Werksfeuerwehr der Firma Bayer zu erhalten, um so den hohen Sicherheitsstandard und die Arbeitsplätze zu erhalten?

2. Gemäß Feuerschutzhilfegesetz wurde durch den Regierungspräsidenten eine Risikoeinschätzung des Bayerwerks in Elberfeld vorgenommen. Danach war die Firma bisher verpflichtet eine Werksfeuerwehr vorzuhalten.

Ist durch den Regierungspräsidenten eine neue Risikoeinschätzung vorgenommen worden?

3. Die Fachleute vor Ort können das Risikopotenzial am Besten beurteilen. Warum wurde die Werksfeuerwehr also nicht in die Überlegungen einbezogen und warum wurde der Betriebsrat nicht an den Gesprächen beteiligt?

4. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass durch diese Maßnahme eine zukünftige Kapazitäts- oder Standorterweiterung auf Grund der Vorschriften des Feuerschutz-hilfegesetztes u.U. gar nicht möglich ist?