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Nr. 75: GRÜNE fragen nach: Keine Verbesserung für Psychiatriepatienten in Sicht?

30. Oktober 2014

Seit Juli 2013 stehen in NRW die Rahmenbedingungen für einen neuen Krankenhausbedarfsplan fest. Bis 2015 müssen die regionalen Planungen entsprechend angepasst werden. Mit einer großen Anfrage erkundigte sich die GRÜNE Ratsfraktion nach der Situation in Wuppertal.
Heute ist sie Thema im Ausschuss Soziales, Familie und Gesundheit.

Ilona Schäfer, gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion:
„Die ausführliche Antwort der Verwaltung zeigt einmal mehr auf, wie groß der Handlungsbedarf vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung ist. Auch wenn in diesem Bereich Wuppertal und Remscheid zusammen betrachtet und durch die Klinik Tannenhof versorgt werden, bekommen wir hier eine durchaus interessante Zahl für Wuppertal genannt: Würde man den Bedarf anhand der Einwohnerzahl ermitteln, müssten für Wuppertal 284 Psychiatrie-Betten zur Verfügung stehen, um den Bedarf zu decken. Geplant ist aber lediglich für 2015 eine Einrichtung mit 42 Betten. Und diese sind, wie der Drucksache zu entnehmen ist, nur eine Verlagerung von Bettenkapazitäten aus Remscheid. Außerdem handelt es sich hier ausschließlich um Gerontopsychiatrie (die Behandlung von psychischen Erkrankungen bei älteren Menschen, z.B. Demenzerkrankungen), das heißt für akut psychisch Erkrankte sowie für Kinder und Jugendliche wird sich die Situation keinesfalls verbessern. Wir werden uns daher weiter für eine Anpassung der psychiatrischen Versorgung an den steigenden Bedarf einsetzen!“

Marcel Simon, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ergänzt:
„Auch wenn in den klinischen Bereichen die Versorgung in Wuppertal gut ist und auch Spezialfälle z.B. in den beiden Traumazentren adäquat versorgt werden können, muss man sich doch die Frage stellen, ob der geplante Abbau von ca. 300 Betten gerechtfertigt ist. Darüber hinaus muss der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung deutlich verbessert werden. Wir setzen uns dafür ein, hierfür Qualitätsrichtlinien einzuführen und die Sozialdienste in den Krankenhäusern entsprechend personell aufzustocken. Nach unserer Auffassung ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen Kosten einsparen werden und somit auch im Interesse der Kostenträger sein müssten.“