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Nr. 62: GRÜNE fordern: Sozialticket für den VRR

21. Oktober 2008

Anja Liebert, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN:

„Zwei Fliegen mit einer Klappe, das ist schon super. Erstens können mehr Hartz IV-EmpfängerInnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und werden dadurch mobiler, das ist ein sozialpolitischer Erfolg. Und zweitens erfährt der ÷PNV einen noch größeren Zuwachs an NutzerInnen als bisher, was wir uns verkehrspolitisch nur wünschen können. Im Interesse der Sache hoffen wir, dass unsere Antrag von anderen Fraktionen unterstützt wird und eine Mehrheit im Rat bekommt.“

Mobilität gehört heutzutage zu den Grundbedürfnissen, in den Sätzen von Hartz IV sind dafür monatlich weniger als 15 Euro vorgesehen, das reicht nicht aus. Mit GRÜNER Unterstützung haben die Städte Dortmund, Köln und Unna ein Sozialticket eingeführt.

Die Stadt Wuppertal kann diesen Weg nicht gehen, weil sie aufgrund der hohen Verschuldung keine neuen Aufgaben mehr finanzieren darf.

Also: warum nicht für den gesamten VRR ein Sozialticket einführen? Dort können laut Vertrag nur Tarife für den gesamten Verkehrsverbund eingeführt werden, nicht für einzelne Städte.

Aus Sicht der GRÜNEN Ratsfraktion eine gute Lösung. Die Chance auf Umsetzung stehen nicht schlecht: Städte mit Sozialticket wie z.B. Dortmund haben Interesse signalisiert.

Der Ratsantrag der GRÜNEN im Wortlaut

Sozialticket

Antrag zur Sitzung des Rates am 10. November 2008

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:

1. Der Rat der Stadt Wuppertal spricht sich für die baldige Einführung eines Sozialtickets (analog zu Ticket 1000, Preisstufe A) im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) für Kunden mit geringem Einkommen 2008 aus.

2. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis sollen gehören:

− EmpfängerInnen von ALG II oder Sozialgeld nach dem SGB II,

− EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII,

− EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem AsylbLG,

− EmpfängerInnen von Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe und

− Personen, die die Einkommensgrenzen in den vorliegenden Fällen um nicht mehr als

20 % überschreiten und deshalb keinen Leistungsbezug nach diesen gesetzlichen

Regelungen erhalten.

Als Eigenanteil der betroffenen Personen soll der im Regelsatz enthaltene Betrag für

Mobilitätsausgaben berücksichtigt werden.

3. Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Wuppertaler Mitglieder in der VRR-Zweckverbandsversammlung auf, einen entsprechenden Antrag in die Gremien des VRR einzubringen bzw. einem solchen Antrag in den Gremien des VRR zuzustimmen.

4. Der Rat der Stadt Wuppertal appelliert an die politischen Entscheidungsgremien der anderen Verbandsmitglieder des VRR, ebenfalls entsprechende Beschlüsse zu fassen und damit eine verbundweite Einführung eines Sozialtickets zu ermöglichen.

5. Falls eine Beschlussfassung für die verbundweite Einführung eines Sozialtickets nicht erfolgen sollte, soll anstelle dessen eine Æ’nderung des VRR-Tarifrechts beschlossen werden. Hiermit soll dann zumindest den Kommunen, die ein solches Sozialticket wünschen, dessen Einführung ermöglicht werden (vgl. Beschluss des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg zur Einführung des Sozialtickets nur für den Bereich der Stadt Köln).

Begründung:

Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft.

Viele Menschen – Arbeitslose, Rentner, aber auch Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen – können sich angesichts der hohen Preise im ÷PNV keine oder nur noch eine eingeschränkte Mobilität leisten.

Hier ist zunächst einmal festzustellen, dass der Bundesgesetzgeber zur Überprüfung (und Erhöhung) der Regelsätze der Sozialhilfe und des Arbeitslosengelds II aufgefordert ist, da die derzeit in den Regelsätzen enthaltenen Anteile für „Mobilitätî deutlich unter dem Bedarf liegen. Mit dem Anteil können in Wuppertal z.B. gerade einmal 3 Hin- und Rückfahrten innerhalb des Stadtgebietes bezahlt werden. Der Rat der Stadt spricht sich gleichwohl dafür aus, auch auf kommunaler Ebene die Mobilität einkommensschwacher Menschen durch die Einführung eines Sozialtickets zu fördern.

Die bisherigen Erfahrungen aus den Städten Köln und Dortmund zeigen, dass die Nachfrage für ein solches Sozialticket sehr groß ist.

Die Einführung eines Sozialtickets durch die Stadt ist unter den gegebenen Haushaltsbedingungen zur Zeit leider nicht möglich.

Eine in Köln vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag gegebene Marktforschungsstudie hat u.a. eine deutlich gestiegene Nachfrage von Kunden nach Tickets und den Rückgang von Schwarzfahrten festgestellt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie (nach der der Zuschussbedarf der Stadt Köln auf nur noch etwa 1/5 des ursprünglich berechneten Betrages gesenkt werden kann) hat der VRS das Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket eingeführt. Aus den dargelegten Gründen hält der Rat der Stadt Wuppertal nur eine verbundweite Lösung für die derzeit realistische Möglichkeit zur Einführung eines Sozialtickets, um so auch innerhalb des VRR eine Verrechnung auf der Basis realer Kosten zu erzielen.

Angesichts der positiven Signale aus anderen Kommunen des VRR (z.B. Dortmund, Essen, Gelsenkirchen) und der starken öffentlichen Diskussion über ein Sozialticket besteht die berechtigte Hoffnung, zum jetzigen Zeitpunkt – anders als in früheren Jahren, als entsprechende Initiativen innerhalb des VRR leider erfolglos blieben “ eine Mehrheit in der VRR-Verbandsversammlung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert

Stadtverordnete

Peter Vorsteher

Fraktionssprecher