Nr. 50: GRÜNE: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Heute urteilte das Bundesverfassungsgericht, das umstrittene Betreuungsgesetz des Bundes verstoße gegen das Grundgesetz, da die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern und nicht beim Bund liegt.
Die GRÜNE Ratsfraktion Wuppertal freut sich sehr über das Urteil. Schon im Juli 2012 wurde auf GRÜNE Initiative die Resolution „Bildung statt Betreuungsgeld“ im Stadtrat beschlossen, die die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung aufforderte, auf die Einführung zu verzichten.
Paul Yves Ramette, kinderpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:
„Gut, dass das Verfassungsgericht diesem Bundesgesetz den Riegel vorgeschoben hat.
Wuppertal war sich früh einig, dass es schädlich ist, weil dadurch Kinder vom Besuch der ersten Bildungseinrichtung, der KiTa, ferngehalten werden. Auch der Präsident der DIHK war mit uns der Auffassung, dass das Betreuungsgeld falsche Signale setzt und Frauen davon abhält, arbeiten zu gehen. Es ist gesellschaftspolitisch kontraproduktiv und steht für ein überholtes Familienbild.“
Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender und Oberbürgermeisterkandidat:
„Statt Betreuungsgeld brauchen die Familien mehr Betreuungsplätze. Noch immer fehlen in Wuppertal alleine im U3-Bereich tausend Plätze. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hat mit ihrer verfehlten Familienpolitik falsche Impulse gesetzt und jetzt die Rechnung bekommen. Das ist eine richtige Entscheidung.
Wir fordern die Bundesregierung auf, das durch das Urteil eingesparte Geld den Ländern und Kommunen zum Ausbau der Kinderbetreuung zukommen zu lassen. Außerdem erwarten wir von der Stadt, dass die Mittel, die für Sach- und Personalkosten rund um das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellt wurden, ebenfalls in den Bereich der Kinderbetreuung investiert werden.“