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Nr. 16: GRÜNE bringen Frauenpolitik nach vorne

6. März 2001

Die GRÜNE Fraktion stellt zwei Anträge zur Sitzung des Ausschusses Frauenförderung am 13.03.01, die wir im nachfolgenden zur Kenntnis bringen.

Ursel Simon, für die GRÜNEN im Ausschuss Frauenförderung und dessen Vorsitzende:

"Der Internationale Frauentag, den wir am Donnerstag, den 8. März auf dem Von-der-Heydt-Platz begehen, ist ein wichtiges Highlight des Jahres für die Wuppertalerinnen, an dem wir uns beteiligen.

Wir GRÜNEN setzen uns darüber hinaus das ganze Jahr für frauenpolitische Fortschritte ein. Ein Beispiel ist unser Antrag, abgelaufene Handys in ganz Wuppertal zu sammeln, um sie Frauen auszuhändigen, damit sie in Notfällen Hilfe rufen können. Dieser Antrag wurde von allen Fraktionen beschlossen. Die Aktion wird in Kürze öffentlichkeitswirksam gestartet.

Mit unseren Anträgen zur nächsten Sitzung wollen wir der Gleichstellung für Frauen wieder ein Stück näher kommen."

Anlage: Anträge der GRÜNEN Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Frauenförderung am 13.03.01

Antrag: Vorlage einer Liste bedeutender Frauen

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss Frauenförderung eine Liste von bedeutenden Frauen, die in Wuppertal gelebt haben, vorzulegen.

Begründung:

Wenn in den Bezirksvertretungen das Thema Um- bzw. Neubenennung von Straßen auf der Tagesordnung steht, werden zumeist Männer vorgeschlagen, nach denen eine Straße benannt werden soll.

Mit einer größeren Auswahl an bedeutenden Persönlichkeiten soll den Bezirksvertretungen die Möglichkeit gegeben werden, auch auf diesem Weg die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Sonderfonds einzurichten, in den die Personalkostenbudgets, die durch freigewordene Stellen durch Erziehungsurlaub vorhanden sind, einfließen.

Begründung:

Die Personalkostenbudgets der einzelnen Ressorts und Stadtbetriebe müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt werden, wobei alle Stellen, die durch Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub frei sind, nicht mit eingerechnet werden.

Wenn Mitarbeiterinnen aus dem Erziehungsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ist es lediglich in großen Bereichen relativ unproblematisch, diese Stellen zu besetzen. In kleineren Einheiten ergeben sich z.B. bei der Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen Probleme aufgrund des festgelegten Haushaltsbudgets. Aus diesem Grunde ist es notwendig, im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes einen Sonderfonds einzurichten, in den die Personalkostenbudgets, die durch freigewordene Stellen durch Erziehungsurlaub vorhanden sind, einfließen. Aus diesem Fonds können dann nach Ende des jeweiligen Erziehungsurlaubs die gewünschten Wiederbesetzungen der Stellen finanziert werden.