Nr. 54: GRÜNE: Berufsfeuerwehr kann auf Zulage hoffen
Den BeamtInnen kann ein weiterer Gehaltsverzicht nicht noch länger zugemutet werden. Bereits jetzt kehren gut ausgebildete Feuerwehrleute Wuppertal den Rücken, da sie in anderen Kommunen leistungsgerecht bezahlen werden.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein Urteil gefällt, das auch für Wuppertal weitreichende Auswirkungen haben könnte.
Entschieden wurde, dass bei Wahrnehmung einer höherwertigen Aufgabe ohne Unterbrechung seit mindestens 18 Monaten die Beamtin oder der Beamte einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Zulage hat. Die betroffenen BeamtInnen in Wuppertal erfüllen diese Kriterien.
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig ausdrücklich und fordern in einem Antrag den Oberbürgermeister auf, die Verwendungszulage endlich auch den Wuppertaler Feuerwehrleuten zu gewähren, so Siller abschließend.
Der Antrag im Wortlaut finden Sie unter „Aktuelles“.