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Nr. 44: GRÜNE beantragen Sonderausschuss Korruption

21. Mai 2002

Der Antrag im Wortlaut:

Der Rat der Stadt Wuppertal richtet noch vor der Sommerpause 2002 einen Sonderausschuss Korruption mit folgendem Auftrag ein:

Der Sonderausschuss Korruption soll Aufklärung in folgenden Vorgängen leisten:

– das gesamte Planvorhaben FOC und Radenberg I und II

– die Vorhaben der GWG im Zusammenhang mit den Bauvorhaben Tannenbergstraße und Bremme-Gelände

– die Vorhaben der Wuppertal GmbH im Zusammenhang mit den Firmen Haarhaus, Keller und Belzer

– die Finanzierung des Kommunalwahlkampfes 1999 aller Parteien im Rat der Stadt Wuppertal

– die Finanzierung und Spendenpraxis bei allen Parteien im Rat der Stadt Wuppertal

Als formaler Rahmen gilt für den Sonderausschuss Korruption, dass

– alle Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal stimmberechtigt teilnehmen können

– die Entsendung durch die Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal nicht per se an ein Stadtverordnetenmandat gekoppelt ist, sondern von sachkundigen BürgerInnen wahrgenommen werden kann

– die Besetzung nach dem Parteienproporz im Rat der Stadt Wuppertal vorzunehmen ist

– ein klarer Auftrag vom Rat der Stadt Wuppertal zu formulieren ist (s.o.)

– die Abarbeitung des Auftrages zeitlich zu begrenzen ist und maximal ein Jahr umfasst

– ein mehrheitlich im Ausschuss abzustimmender Abschlussbericht dem Rat der Stadt Wuppertal in öffentlicher Sitzung vorzulegen ist, der allerdings abweichende Voten beinhalten kann