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Nr. 121: GRÜNE:

28. November 2002

Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder zur Einführung einer offenen Ganztagschule im Primarbereich ist gewährleistet, dass die Durchführung eines differenzierten Betreuungsangebotes und damit auch die Pluralität der Träger in der Jugendhilfe weiterhin in kommunaler Hoheit steht.

"Wir begrüßen die Stellungnahme der GRÜNEN Landtagsfraktion, die klarstellt, dass mit der schrittweisen Einführung der offenen Ganztagsschule den Kommunen die Gelegenheit gegeben wird, eine gemeinsame Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und eine Kooperation der beiden Bereiche auf Augenhöhe durchzuführen", so die jugendpolitische Sprecherin, Gabi Mahnert.

Zur Einbeziehung der Hortmittel in die Finanzierung der Angebote im Ganztagsbereich erklärt Ute Koczy MdL, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion: "Wir begrüßen, dass das GTK unangetastet bleibt. Den Kommunen bleibt die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Ausmaß sie ihre Hortplätze in die Ausgestaltung der offenen Ganztagsschule einbringen."

Im Zusammenhang mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule und der Grundschulentwicklungsdebatte geht die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass der Jugendhilfeausschuss und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung in Wuppertal in die Beratung und die Beschlussfassung mit einbezogen wird.

Einen entsprechenden Antrag wird die bündnisgrüne Fraktion zur Sitzung des Rates am 16.12.2002 einbringen.

Hier der Antragstext:

Betr.: Zur Sitzung des Rates am 16.12.2002

Hier: TOP Schulentwicklungsplanung

Grundsatzbeschluss

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat möge beschließen:

1. Die bestehenden kommunalen Gremien der Jugendhilfeplanung (Jugendhilfeausschuss und Unterausschuss Jugendhilfeplanung) sowie der Sportausschuss werden in die Diskussion, in die Beschlussfassung und Umsetzung der aktuellen und zukünftigen (Grund-) Schulentwicklungsplanung einbezogen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Schulstandorte eine detaillierte stadtteilbezogene Auflistung der Angebote der offenen Jugendarbeit, der Kindertagesstätten bzw. der vorhandenen ambulanten Maßnahmen der Jugendhilfe sowie der freiwilligen Schülersportgemeinschaften (SSG) vorzulegen und daraufhin detaillierte Vorschläge zu unterbreiten, wie die schon bestehenden und die zukünftigen Stadtteilschulen zusammen mit den jeweiligen Betreuungsprojekten mit Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendhilfe sowie der SSG kooperieren können.

Den o.a. Gremien wird zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein entsprechendes Angebots- und Betreuungskonzept vorgelegt.

3. Die Ergebnisse werden fortlaufend in den Sitzungen des Schulausschusses, des Jugendhilfeausschusses, des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und des Sportausschusses vorgestellt und in die aktuelle (Grund-) Schulentwicklungsplanung sowie in die Planung der Ganztagsbetreuung an Schulen eingearbeitet.

Begründung:

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung ist eine gute Möglichkeit, die Planung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule endlich auf einen zukunftsorientierten, betreuten Weg zu bringen.

Bei der Umsetzung von Ganztagsschulen müssen die Möglichkeiten der stadtteilbezogenen Zusammenarbeit von Angeboten der freien Jugendhilfe als Kooperationspartner genutzt werden, um den Schülerinnen und Schülern ein wirklich abgerundetes Betreuungsangebot ermöglichen zu können.

Angesichts der aktuellen Schulentwicklungsplanung liegt die Notwendigkeit einer Kooperation mit den Trägern der Jugendhilfe ebenfalls auf der Hand: ein Nebeneinander von Schule und Jugendhilfe ist der Schaden der Kinder, bei einer Kooperation kann das bestmögliche Betreuungsangebot für Kinder erarbeitet werden.

Die freiwilligen Schülersportgemeinschaften bieten schon seit Jahren Angebote für Kinder in Kooperation mit Vereinen und Schulen an. Da Studien belegen, dass immer mehr Kinder unter Bewegungsmangel und Koordinationsstörungen in der Motorik, Rückenproblemen etc. leiden, sollten die SSG zwingend in die Umsetzung der (Grund-) Schulentwicklungsplanung einbezogen werden.