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Nr. 102: GRÜNE:

29. Oktober 2002

Mit Verwunderung nimmt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Pressemitteilung der FDP-Fraktion von heute zur Kenntnis, in der von einer gerichtliche Klärung der verlängerten Ladenöffnungszeiten in Elberfeld und Barmen am 23.11.2002 die Rede ist.

Die Entscheidung des Regierungspräsidenten Büssow in der Sache ist richtig und basiert auf den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, die keine andere Möglichkeit zulassen, als diese verlängerten Ladenöffnungszeiten für den 23.11.2002 abzulehnen.

Peter Vorsteher, Fraktionssprecher:

"Die FDP sollte sich an dieser Stelle nicht als Retterin des Einzelhandels aufspielen, diese Pose ist völlig verfehlt. Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am 23.11. war rechtlich nicht zu genehmigen. Es ist unsinnig, per Pressemitteilung so zu tun, als sei diese Entscheidung über eine gerichtliche Auseinandersetzung zu korrigieren."

Zum Hintergrund:

Der Antrag des Einzelhandels auf verlängerte Ladenöffnungszeiten in Elberfeld wurde nicht fristgerecht eingebracht, zudem wurde Barmen nicht in dem Antrag berücksichtigt, dies wurde schlicht vergessen.

Das Weihnachtsgeschäft beginnt erst mit dem ersten Adventssamstag, Ausnahmen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde im Antrag auch nicht erwogen.

"Ganz Wuppertal ist eine Bühne" ist keine traditionell stattfindende Veranstaltung mit überörtlicher Bedeutung. Nur diese können laut Ladenschlussgesetz Ausnahmegenehmigungen erfahren.

Darüber hinaus schadet es dem Einzelhandel keineswegs, wenn das Vorweihnachtsgeschäft erst in der üblichen Zeit, nämlich vier Samstage vor Weihnachten, beginnt. Für das Personal des Einzelhandels ist es ebenfalls nicht zumutbar, von den vorhandenen Ausnahmeregelungen, die gerade die Verkäuferinnen stark belasten, abzugehen.