Nr. 74: Gewusst wie! Energie sparen und Geld (zurück-) gewinnen!
Einschränkend muss man allerdings sagen, dass Lorenz Bahr insofern privilegiert ist, als dass er über die energetischen Veränderungen in und an seinem Wohnhaus als Eigentümer selbst entscheiden darf. Vielleicht ist das Beispiel aber auch ein best-practice-Beispiel für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die den Mietern den energetischen Verbrauch in ihren Häusern zukünftig bei Mietvertragsabschluss nachweisen müssen. Denn zunehmend werden auch Mieter kritischer vor Vertragsabschluss die Verbrauchswerte als zweite Miete prüfen als bisher.
Und um bösen Zungen eins vorweg zu nehmen: Auch vor der Energiesparwette war die Familie des Bürgermeisters keine ´Umweltsau´. Der Haushalt hatte schon vor der Wette ungewöhnlich geringe Verbrauchswerte. Mit der Anschaffung energiesparender Elektrogeräte wie Kühlschrank, Tiefkühlschrank, Herd oder Waschmaschine können allerdings alle BürgerInnen ihre Verbrauchswerte noch einmal deutlich senken, so dass sich die Anschaffung z.B. eines Kühlschrankes der niedrigsten Energieverbrauchsklasse bereits innerhalb von nur drei Jahren vollständig rechnet. Und für die Umstellung von alt auf neu gibt es sogar für alle, die KundInnen bei der WSW AG sind, eine Abwrackprämie in Höhe von Ä 25,-, wenn das neue Gerät im Wuppertaler Einzelhandel gekauft wird.
Das ist vorbildlich!