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Nr. 10: Gemeindefinanzreform zum Erfolg führen

11. September 2003

Angesichts der dramatischen Finanzlage in Wuppertal (Planung gravierender finanzieller Einschnitte beim Fuhlrott-Museum, bereits umgesetzte reduzierte Öffnungszeiten der Stadtteilbibliotheken, Unterfinanzierung verschiedener Kultureinrichtungen wie Wuppertaler Bühnen und Stadthalle, freie Kultureinrichtungen und vieles mehr) fordert die Grüne Fraktion deutliche quantitative und qualitative Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform. Die Situation der Kommunen ist so dramatisch, dass Kulturinstitute dramatisch unterversorgt sind.

Für Peter Vorsteher, Fraktionssprecher, gibt es aus Grüner Sicht zu viele Unwägbarkeiten:

"Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmt bislang weder das Gesamtvolumen der Entlastung der Kommunen, noch ist die Konjunkturunabhängigkeit der Gewerbesteuer gesichert. Stattdessen soll die neue Gemeindewirtschaftssteuer noch stärker zur reinen Gewinnsteuer degeneriert werden. Notwendig bleibt daher die Berücksichtigung der konjunkturunabhängigen Komponenten wie Mieten, Zinsen, Leasingraten und Pachten. Diese müssen in die Bemessungsgrundlage der neuen Gemeindewirtschaftssteuer mit einfließen. Auch das bislang diskutierte Gesamtvolumen der Entlastung ist mit 5 Milliarden Euro deutlich zu niedrig und wird einer zukunftsfähigen Reform nicht gerecht. Wir werden daher auf dem Landesparteirat Ende des Monats über einen entsprechenden Appell an die Bundestagsfraktionen und die Bundesregierung diskutieren. Darüber hinaus müssen mit allen AkteurInnen Gespräche im Sinne unserer Kommune geführt werden. Für eine vernünftige Reform der Gewerbesteuer muss jede Anstrengung unternommen werden. Die Landes- und Bundes-CDU fordern wir auf, endlich ihre auf die CDU-Kämmerer und Bürgermeister zu hören und ihre Blockadehaltung aufzugeben."

Die GRÜNE Fraktion fordert für eine tatsächlich den Kommunen aus ihrer Finanzmisere helfenden Gemeindefinanzreform folgende Elemente:

1. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe muss in der Hand des Bundes verbleiben. Das Arbeitslosengeld II muss auf deutlich höherem als dem Sozialhilfeniveau gewährt werden. Die Gemeinden müssen hier finanziell deutlich entlastet werden.

2. Der Beitrag der Wirtschaft zum kommunalen Steueraufkommen muss sich auf dem Niveau vor dem Zusammenbruch " im Jahr 2000 " fortentwickeln.

3. Das Konnexitätsprinzip " wer bestellt, bezahlt " muss konsequent verwirklicht werden.

4. Die Städte und Gemeinden brauchen Soforthilfen, um finanziell wieder handlungsfähig zu werden.

5. Die Gemeindefinanzreform darf nicht bei Teillösungen stehen bleiben.