Nr. 42: Bericht zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen alarmierend
Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigen in allen Bereichen. Nahezu täglich wurde 2023 in Deutschland ein Mädchen oder eine Frau aufgrund ihres Geschlechts getötet. Das entspricht einem Anstieg von +1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt gab es im letzten Jahr fast 1.000 versuchte Femizide. Weitere geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten reichen von Hass im Netz und Menschenhandel bis zu Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg um +5,6 Prozent auf 180.715 Fälle im Jahr 2023. Opfer von Sexualstraftaten wurden im letzten Jahr 52.330 Frauen und Mädchen, das sind +6,2 Prozent im Vergleich zu 2022. All diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ hervor, das die Bundesministerinnen Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD) gestern vorgestellt haben und das erstmals ein umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten aufzeigt.
Denise Frings, Fraktionsvorsitzende: „Auch in Wuppertal ist die Lage alarmierend. Das Wuppertaler Frauenhaus ist durchgehend ausgelastet. Der Bedarf nach Beratung, Begleitung und Unterbringung steigt zunehmend an. Laut der Istanbul Konvention* bräuchte unsere Stadt die dreifache Zahl an Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder. Außerdem gibt es keinerlei Täterarbeit für Selbstmelder in Wuppertal. Wir GRÜNE haben uns in diesem Jahr sehr vielfältig mit dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen auseinandergesetzt – u.a. im Rahmen der Resolution zur Unverzichtbarkeit von Frauenberatungsstellen sowie unseres Engagements zur längerfristigen Finanzierung des Projektes SHE.“
Franziska Truse, Kreissprecherin: „Kürzlich haben wir die Thematik auch im Grünen Salon „Gewalt gegen Frauen – Was tun wir dagegen?“ aufgegriffen. Dort konnten wir im direkten Austausch mit einer Rechtsanwältin, einer Mitarbeiterin des Wuppertaler Frauenhauses sowie der frauenpolitischen Sprecherin des Grünen Landesvorstandes NRW einiges zum Thema erfahren. Wir haben uns über Möglichkeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ausgetauscht sowie auch darüber, was neben einer auskömmlichen Finanzierung allgemein gebraucht wird, um gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen, wie bspw. Unterstützung bei Behördengängen und vielen weiteren Dingen. Am kommenden Montag, den 25. November, ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Gegen Gewalt, die sich geschlechtsspezifisch gegen Frauen und Mädchen richtet, müssen wir aber nicht nur an diesem, sondern an jedem Tag aktiv sein. Umso wichtiger ist nun auch der hoffentlich bald anstehende Beschluss zum Gewalthilfegesetz auf Bundesebene.“
*Die Istanbul-Konvention (IK) ist ein Übereinkommen des Europarates von Mai 2011, das sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt richtet. IK ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 2018 gültig und hat Gesetzeskraft, findet bisher jedoch kaum Anwendung. Gemäß der IK ist Gewalt gegen Frauen eine anhaltende Menschenrechtsverletzung. Sie macht den unterzeichnenden Staaten klare Vorgaben, was diese zu tun haben, um der Gewalt gegen Frauen wirksam Einhalt zu gebieten, Opfer zu schützen und präventive Arbeit zu leisten.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unterstützung ist unter der Nummer 116 016 erreichbar – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen.