Nr. 67: Bergische GRÜNE: Kommunen brauchen Hilfe von Bund und Land
"Selbstverständlich müssen wir die Haushaltskonsolidierung vor Ort voran treiben", so Vorsteher, "aber ohne Hilfe von außen, ohne eine Art kommunalen Stabilisierungsfonds, werden wird es wohl kaum schaffen. Deshalb richtet sich unser dringender Appell an die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen, für eine finanzielle Entlastung der Kommunen durch eine echte Gemeindefinanzreform zu sorgen."
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Stellungnahme der drei bergischen GRÜNEN Fraktionen (Remscheid, Solingen und Wuppertal) vom 20.08.2008
Nothaushalte im Bergischen Städtedreieck
Die drei bergischen Großstädte gehören zu den neun ärmsten kreisfreien Städten NRW. Im Ranking der Pro-Kopf-Verschuldung nahmen sie Anfang 2008 die Plätze drei (Remscheid), vier (Solingen) und acht (Wuppertal) ein.
Gleichzeitig müssen sich die drei Städte mit Schrumpfungsprozessen auseinandersetzen, wobei Remscheid besonders stark von Abwanderungstendenzen betroffen ist.
Aus diesen und weiteren Faktoren ergibt sich eine Gemengelage, die einen Abschaukelungsprozess zur Folge haben könnte: die schlechte Finanzlage führt zu geringen Investitionen in sächliche und personelle Infrastruktur bei insgesamt hohen Beiträgen und Abgaben. Die Stadt wird weniger attraktiv insbesondere für junge Familien. Die wandern ab, was negative Konsequenzen für die Kassenlage hat.
Gleichzeitig werden die politischen Handlungsspielräume auf Grund der schlechten Finanzlage weiter verengt. Letztlich steht die kommunale Selbstverwaltung auf dem Spiel. Faktisch ist sie zumindest in Wuppertal und Remscheid kaum noch erkennbar.
Die bergischen GRÜNEN Fraktionen fordern deshalb von der Landes- und Bundespolitik:
ï Eine Gemeindefinanzreform, die Städte in besonderen Notlagen in den Fokus nimmt.
ï Eine verlässliche Regelung, die zumindest das Zinsänderungsrisiko bei den Kassenkreditzinsen aufhebt. Eine Unterstützung beim Abbau derselben sollte angestrebt werden.
ï Eine Umstrukturierung des Solidarbeitrags Ost in eine bedarfsorientierte Förderung.
ï Einen Gemeindefinanzausgleich, der die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nach dem Solidarprinzip erhält bzw. wieder herstellt.
ï Eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips.
ï Eine Berücksichtigung der besonderen Finanzierungsschwierigkeiten schrumpfender Städte bei den Schüsselzuweisungen und in den Fördersystemen.
ï Eine Anerkenntnis von Ausgaben in Bildung und Verwaltungsumbau als Investitionen (inkl. entsprechender Förderungen).
ï Verzicht auf den bzw. Reduzierung des städtischen Eigenanteils insbesondere bei Bund-Land-Strukturförderprogrammen.
ï Stärkere Berücksichtigung der Kosten zur Erhaltung der sozialen Infrastruktur
ï Aufstockung der Denkmalschutzmittel.
ï Auflage eines Fonds zur Revitalisierung innerstädtischer Flächen
ï Klärung der Frage, in wie weit das Land oder der Bund bei Überschuldung der Kommunen in die Haftung zu nehmen ist.