Nr. 61: Baurecht wird moderner, einfacher und ökologischer
"Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Novellierung des Baugesetzbuches zugestimmt. Mit dieser Reform wird das Baurecht moderner, einfacher und ökologischer. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass zukünftig alle Bauleitpläne auf ihre Umweltauswirkungen überprüft werden. Das einheitliche Prüfverfahren entlastet dabei die Gemeinden und gewährleistet einen hohen Umweltstandard."
Zum Hintergrund:
Mit der neu ins Baugesetzbuch eingeführten Überprüfungspflicht von Flächennutzungsplänen nach 15 Jahren und Neuregelungen für die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßbetrieben leistet die Novelle einen innovativen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung.
Mit der Einführung von sächlichen Teilflächennutzungsplänen, die die Planungshoheit der Gemeinden im Außenbereich stärken, und einem Abbruchgebot im Außenbereich für nicht mehr genutzte bauliche Anlagen, wird der Außenbereichsschutz wirksam weiterentwickelt.
Mit den neu im Baugesetzbuch eingeführten Regelungen zum Stadtumbau und Soziale Stadt trägt die Baugesetzbuchnovelle den Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft Rechnung. Im Vordergrund steht dabei das Prinzip des konzeptionellen und konsensualen Vorgehens der Städte und Gemeinden mit der Wirtschaft und den Bürgern.
Mit der Privilegierung der Herstellung und Nutzung von Biogas im Außenbereich leistet das Baurecht einen wichtigen Beitrag für die Stärkung der Erneuerbaren Energien und für den Erfolg der Energiewende.